ArbStättVO Verordnung über Arbeitsstätten

Aktuelle Gesetzesänderungen kennen und sicher umsetzen

Software um den gesetzlichen Pflichten der Arbeitsstättenverordnung ArbStättVO , rechtssicher meistern

ArbStättVO Module um das AUDIT vorzubereiten

Im November ist die ArbStättVO Arbeitsstättenverordnung vom Bundeskabinett beschlossen worden.

Die neue ArbStättVO
Die deutsche Verordnung über Arbeitsstätten enthält Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.
Am 2. November ist die ArbStättVO Arbeitsstättenverordnung vom Bundeskabinett beschlossen worden.
Sie bringt gravierende inhaltliche und strukturelle Änderungen mit sich!
Ziel der Verordnung ist es, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten sowie Baustellen zu gewährleisten.
Sie richtet sich dementsprechend an Arbeitgeber.

So erfüllen Sie als Arbeitgeber die Forderung nach einer Gefährdungsbeurteilung zu physischen und psychischen Belastungen.
Setzen Sie diese nicht adäquat in Ihrem Unternehmen um, riskieren Sie Anzeigen und hohe Schadensersatzansprüche.

  • Aktuell: Dokumentieren Sie, welche Pflichten Sie haben und wie Sie ihnen rechtssicher nachkommen.
  • Effektiv: planen und dokumentieren Sie, wie Sie die neuen Regelungen der ArbStättVO ( Arbeitsstättenverordnung) sicher umsetzen
  • Praxisnah: Terminieren Sie konkret die Berücksichtigung der ArbStättV

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Aktuelle Gesetzesänderungen berücksichtigen und sicher umsetzenl
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In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert. Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)

Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:

  • Leitern und Tritte
  • Anschlagmittel
  • Stapler, Flurförderfahrzeuge
  • Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
  • PSA
  • Anschlag und Lastaufnahmemittel
  • Regale und Lagereinrichtung

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