Managen Sie jetzt Aufgaben schnell und einfach per App mit WARTUNGSPLANER!
So sehen Sie Informationen zu Ihren Wartungen auf einen Blick und finden heraus, wo Sparpotenzial liegt oder Leistungen verbessert werden können.
Ganz nebenbei können Sie die Wartung mit Bildern und einem Video dokumentieren.
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Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden.
Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.
Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen.
Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.
Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte.
Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3)
Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle.
Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.
Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.
Mit dem Wartungsplaner können Sie Prüftermine verwalten, um sicherzustellen, dass die notwendigen Prüfungen und Inspektionen termingerecht durchgeführt werden.
Die Software erinnert Sie automatisch an bevorstehende Prüftermine und ermöglicht es Ihnen, alle Informationen zu den durchgeführten Prüfungen in einem Protokoll zu speichern.
Insgesamt bietet der Wartungsplaner eine effektive Möglichkeit, Instandhaltungsprozesse zu verwalten und zu optimieren, um die Betriebssicherheit und Produktivität zu verbessern.
Organisieren Sie Termine und Verwaltung der Prüffristen auf Knopfdruck.
Nutzen Sie unsere Planungstafel bzw Kalender für die Prütermine, um mit wenigen Klicks alle notwendigen Informationen zu aktuell geplanten Prüfterminen, Equipment und Aufgaben zu erhalten.