Rechtliche Bestimmungen für die Prüfung von Leitern und Tritten

befähgte Person (SACHKUNDIGER) für Leitern und Tritte (LEITERBEAUFTRAGTER)

Die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel ist gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 verpflichtend.

Ist der Leiterbeauftragte für die Leiterprüfung verantwortlich?

Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion für den Leiterbeauftragten

Betriebssicherheitsverordnung
In der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist

Erstellen Sie als Leiterbeauftragter einen Leitfaden für die Leiterprüfung im Betrieb.

Voraussetzungen für eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Wer zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten bestellt werden soll, muss drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine einschlägige Berufsausbildung haben,
  • Berufserfahrung besitzen und
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit ausüben.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Leitern und Tritte müssen mindestens alle 12 Monate von einem Leiterbeauftragten geprüft werden.
Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Die erneute Überprüfung der Leitern und Tritte sowie des Leiterzubehörs muss jedoch spätestens nach 12 Monaten erfolgen.
Die Ergebnisse der Leiterprüfung müssen vom Leiterbeauftragten dokumentiert werden.

Was wird bei der UVV-Prüfung von Leitern und Tritte geprüft?
Bei der Leiterprüfung wird geprüft, ob Verschleiß, Verformungen oder Defekte vorliegen, ob Bauteile fehlen und Verbindungselemente ordnungsgemäß funktionieren.
Sind die Betriebsmittel in einem einwandfreien Zustand, werden Sie mit eine Prüfsiegel gekennzeichnet. Auf dem Prüfsiegel ist der Zeitpunkt der nächsten Leiterprüfung vermerkt. Liegen Mängel vor, werden die jeweiligen Leitern und Tritte aussortiert und dürfen nicht mehr verwendet werden.
Der Leiterbeauftragter erfasst als befähigte Person systematisch die Leitern und Tritte und kennzeichnet diese eindeutig mit Inventaretiketten. Die Überprüfung erfolgt anhand einer Checkliste. Die Dokumentation erfolgt in einer Leiterprüfersoftware, die an die nächste Leiterprüfung erinnert.

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Die Arbeit mit Leitern und Tritten ist im Arbeitsalltag besonders unfallträchtig.
Nicht umsonst ist die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 verpflichtend. Neben der Dokumentation der Prüfung muss auch eine lesbare Leitergebrauchsanweisung gemäß DIN EN 131-3 angebracht sein.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Betriebsanweisung für Leitern und Tritte
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Das Leiterprüfer Programm erstellt das Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion nach DGUV Information 208-016

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Die Leiterprüfung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Die genauen Zeitabstände ergeben sich jedoch aus den Betriebsverhältnissen.
Sind Leitern und Tritte täglich im Einsatz, sollte auch die Leiterprüfung in Form einer Sicht- und Funktionsprüfung täglich durchgeführt werden. Die genauen Prüfintervalle legt der Arbeitgeber anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fest.

Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durch eine befähigte Person ergibt sich aus § 3 Betriebssicherheitsverordnung und der BGV D36.
Danach hat der Arbeitgeber für diese Prüfung zu sorgen. Eine Hilfestellung leistet dabei die Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“. Die Prüfung ist durch befähigte Personen vorzunehmen, die der Arbeitgeber bestimmen kann. Diese Fachkräfte müssen jedoch die Vorgaben der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Personen“ erfüllen.

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Der Wartungsplaner dokumentiert die regelmäßige Überprüfung nach sicherheitsrelevanten und technischen Kriterien gemäß einschlägiger Regelwerke (DGUV Vorschrift 208-016, BetrSichV).


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Wartungsmanagement scheitert an schlechten Daten – so gewinnen Sie mit intelligentem Datenmanagement
Wartungsmanagement hat sich in den letzten Jahren von einem Zukunftsthema zu einem handfesten Wettbewerbsfaktor entwickelt. Intelligente Assistenzsysteme, automatisierte Entscheidungen, Vorhersagen und Mustererkennung sind längst keine Visionen mehr – sie finden bereits in vielen Geschäftsbereichen statt. Besonders für mittelständische Unternehmen eröffnen sich neue Chancen: Prozesse effizienter gestalten, Fachkräftemangel abfedern, Maschinenverfügbarkeit verbessern. Doch all das funktioniert nur auf Basis einer entscheidenden Ressource: Daten, die qualitativ hochwertig, aktuell und vollständig verfügbar sind. Denn Wartungsmanagement-Systeme sind nur so zuverlässig wie die Datenbasis, auf der sie operieren.

Datenqualität für den Maschinenpark: Vom Pflichtprogramm zur strategischen Aufgabe
Schlechte Daten liefern schlechte Ergebnisse – das gilt verstärkt im Bereich des Wartungsmanagement. Wenn Maschinendaten in verschiedenen Systemen unterschiedlich gepflegt sind, führt das nicht nur zu falschen Analysen, sondern gefährdet Geschäftsentscheidungen. Deshalb ist es für Unternehmen essenziell, ihre Daten systematisch zu erfassen, zu bereinigen und bereitzustellen – Datenmanagement wird zur zentralen Disziplin der digitalen Transformation.

Datenmanagement in der Instandhaltung als strategischer Erfolgsfaktor
Ein durchdachtes Datenmanagement bildet die Brücke zwischen operativem Geschäft und intelligenten Anwendungen. Es umfasst alle Prozesse, Technologien und Strukturen zur Erfassung, Integration, Standardisierung und Nutzung von Daten. Viele mittelständische Unternehmen arbeiten heute noch mit gewachsenen IT-Strukturen, in denen Daten in verschiedenen Abteilungen oder Systemen isoliert liegen. Genau hier setzen moderne Wartungsmanagement-Plattformen an.

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Der Weg zu erfolgreichem Wartungsmanagement führt nicht über Hype oder schnelle Tools, sondern über saubere, strategisch gemanagte Daten. Für mittelständische Unternehmen bedeutet das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Wartungsmanagement zur Chefsache zu machen. Die richtigen Plattformen und Partner stehen bereit – zum Beispiel mit skalierbaren Lösungen wie der Wartungsplaner Software von Hoppe Unternehmensberatung. Wer heute in die richtige Wartungssoftware investiert, sichert sich morgen echte Wettbewerbsvorteile.

Mit dem Wartungsplaner ist die Durchführung der Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilung schnell und unkompliziert abgehakt.
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen wird Gefährdungsbeurteilung genannt. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ist die Gefährdungsbeurteilung eines der wichtigsten Instrumente zur Wahrung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten.

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Ziel des Einsatzes von Wartungsplanung und Wartungssteuerungs-Systemen ist es, durch die Organisation der planmäßigen Wartungs- und Inspektionstätigkeiten und effizientes Störungsmanagement die Prozesse in Wartung und Instandsetzung optimal zu organisieren, abzuwickeln und zu dokumentieren.

Die Basis aller Aufgaben und Aktivitäten ist die vollständige und strukturierte Abbildung der zu wartenden Maschinen und Anlagen.
Die Strukturierung ist im Wartungsplaner mehrdimensional gestaltet. Dies geschieht zum Beispiel nach räumlichen oder wartungstechnologischen Gesichtspunkten. Alle relevanten Informationen zum Wartungsobjekt sind aus der Hauptstruktur alle Objekte heraus erreichbar.

Für den sicheren Zustand der Arbeitsmitteln sind regelmäßige und dokumentierte Prüfungen erforderlich.
Die Sicherheit von Arbeitsmitteln muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für alle Arbeitsmittel, wie z.B. Maschinen, Anlagen, Elektrogeräte und Werkzeuge, die im Betrieb benutzt werden über die gesamte Nutzungsdauer regelmäßig durch eine befähigte Person überprüft werden.
Ein sicherheitswidrige Zustände wird somit rechtzeitig erkannt. Die Gefährdungspotentiale und die Gefährdungen müssen frühzeitig beseitigt werden.

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Arbeitgeber sind nach den §§ 5 + 6 des ArbSchG gesetzlich verpflichtet durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Sicherheit ihrer Beschäftigten zu sorgen und Verbesserungen herbeizuführen.

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