Rechtliche Bestimmungen für die Prüfung von Leitern und Tritten

befähgte Person (SACHKUNDIGER) für Leitern und Tritte (LEITERBEAUFTRAGTER)

Die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel ist gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 verpflichtend.

Ist der Leiterbeauftragte für die Leiterprüfung verantwortlich?

Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion für den Leiterbeauftragten

Betriebssicherheitsverordnung
In der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist

Erstellen Sie als Leiterbeauftragter einen Leitfaden für die Leiterprüfung im Betrieb.

Voraussetzungen für eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Wer zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten bestellt werden soll, muss drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine einschlägige Berufsausbildung haben,
  • Berufserfahrung besitzen und
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit ausüben.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Leitern und Tritte müssen mindestens alle 12 Monate von einem Leiterbeauftragten geprüft werden.
Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Die erneute Überprüfung der Leitern und Tritte sowie des Leiterzubehörs muss jedoch spätestens nach 12 Monaten erfolgen.
Die Ergebnisse der Leiterprüfung müssen vom Leiterbeauftragten dokumentiert werden.

Was wird bei der UVV-Prüfung von Leitern und Tritte geprüft?
Bei der Leiterprüfung wird geprüft, ob Verschleiß, Verformungen oder Defekte vorliegen, ob Bauteile fehlen und Verbindungselemente ordnungsgemäß funktionieren.
Sind die Betriebsmittel in einem einwandfreien Zustand, werden Sie mit eine Prüfsiegel gekennzeichnet. Auf dem Prüfsiegel ist der Zeitpunkt der nächsten Leiterprüfung vermerkt. Liegen Mängel vor, werden die jeweiligen Leitern und Tritte aussortiert und dürfen nicht mehr verwendet werden.
Der Leiterbeauftragter erfasst als befähigte Person systematisch die Leitern und Tritte und kennzeichnet diese eindeutig mit Inventaretiketten. Die Überprüfung erfolgt anhand einer Checkliste. Die Dokumentation erfolgt in einer Leiterprüfersoftware, die an die nächste Leiterprüfung erinnert.

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Die Arbeit mit Leitern und Tritten ist im Arbeitsalltag besonders unfallträchtig.
Nicht umsonst ist die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 verpflichtend. Neben der Dokumentation der Prüfung muss auch eine lesbare Leitergebrauchsanweisung gemäß DIN EN 131-3 angebracht sein.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Betriebsanweisung für Leitern und Tritte
Einfach klar und übersichtlich - Das bietet Ihnen der benutzerfreundliche Wartungsplaner für den Leiterbeauftragten.
Das Leiterprüfer Programm erstellt das Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion nach DGUV Information 208-016

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Die Leiterprüfung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Die genauen Zeitabstände ergeben sich jedoch aus den Betriebsverhältnissen.
Sind Leitern und Tritte täglich im Einsatz, sollte auch die Leiterprüfung in Form einer Sicht- und Funktionsprüfung täglich durchgeführt werden. Die genauen Prüfintervalle legt der Arbeitgeber anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fest.

Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durch eine befähigte Person ergibt sich aus § 3 Betriebssicherheitsverordnung und der BGV D36.
Danach hat der Arbeitgeber für diese Prüfung zu sorgen. Eine Hilfestellung leistet dabei die Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“. Die Prüfung ist durch befähigte Personen vorzunehmen, die der Arbeitgeber bestimmen kann. Diese Fachkräfte müssen jedoch die Vorgaben der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Personen“ erfüllen.

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Der Wartungsplaner dokumentiert die regelmäßige Überprüfung nach sicherheitsrelevanten und technischen Kriterien gemäß einschlägiger Regelwerke (DGUV Vorschrift 208-016, BetrSichV).


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Pro einer Instandhaltungssoftware
1. Effizienzsteigerung: Eine Instandhaltungssoftware wie der Wartungsplaner kann helfen, Wartungsprozesse zu optimieren und die Effizienz zu steigern.
2. Zeitersparnis: Durch die Automatisierung von Aufgaben kannst du Zeit sparen und dich auf andere wichtige Aufgaben konzentrieren.
3. Bessere Planung: Die Software ermöglicht eine bessere Planung von Wartungsarbeiten, was zu einer höheren Maschinenverfügbarkeit führen kann.

Contra einer Instandhaltungssoftware
1. Kosten: Die Anschaffung und Implementierung einer Instandhaltungssoftware kann mit Kosten verbunden sein, die möglicherweise dein Budget übersteigen.
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Kopf frei – für eine klarere Sicht auf das, was wirklich wichtig ist.
Termine, Aufgaben und Verpflichtungen sind in unseren Köpfen allgegenwärtig, kreisen ständig in unserem Geist.
Doch wenn die Menge an Informationen überwältigend wird, können wir an einen Punkt gelangen, an dem wir kognitiv überlastet sind.

Bei einem Punkt, an dem wir vor lauter Informationen erstarren und nicht mehr in der Lage sind, die Wartungen, Prüfungen und Reparaturen zu verarbeiten und entsprechend handeln, benötigen wir eine digitale Lösung.
Mit dem Wartungsplaner können Sie ihren Geist beruhigen und ihre Aufmerksamkeit auf die Wartungstermine schärfen. Kopf frei – für eine klarere Sicht auf das, was wirklich wichtig ist.

Alle Informationen sind im Wartungsplaner revisionssicher gespeichert und jederzeit wieder abrufbar
Die Zusammenstellung von Unterlagen für Audits ist somit ein Kinderspiel. Ein Filterung der Einträge nach Maschinen, Anlagen Prüfer und Kategorie vereinfacht zusätzlich die Analysen.

Visualisierung und Planung der Wartungstermine
Der Wartungsplaner bietet alle Schritte von der Visualisierung und Planung über die Bereitstellung von Wartungsanleitungen, Checklisten bis hin Reporting. Mit wenigen Klicks können Statusinformationen zu allen Maschinen und Anlagen abgerufen und anstehende Aufgaben automatisiert per Mail an Ihre Service-Techniker verteilt werden. Somit haben Sie alles zur Durchführung der notwendigen Wartungsarbeiten verfügbar.

Abkürzungen - Beschreibung

  • HochhVO - Hochhausverordnung
  • KhBauVO - Krankenhausbauverordnung
  • LfB - Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht
  • MPBetreibV - Medizinprodukte-Betreibr VO
  • MPG - Medizinprodukte Gesetz
  • MRL - EG-Maschinenrichtlinie
  • RdErl NW - Runderlass des Minesteriums für Städtbau und Wohnen, Kultur und Sport
  • RöV - Röntgenverordnung
  • RRwS - Richtlinie für Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
  • SächsTechPrüfVO - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht
  • SkPersVO - Sachkundige-Personen-Verordnung
  • SP - Sachkundige Person
  • SPrüfV - Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung
  • StörfallV - Störfallverordnung
  • StrSchV - Strahlenschutzverordnung
  • SV - Sachverständiger
  • TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
  • ThürTechPrüfVO - Thüringer Verordnung über die Prüfung technischer Anlage und Einrichtungen in Gebäuden
  • TPrüfV - Technische Prüfverordnung
  • TPrüfVO - Technische Prüfungsverordnung - Sachsen-Anhalt
  • TPrüfVO - Technische Prüfverordnung - Nordrhein-Westfalen
  • TRB - Technische Regeln Druckbehälter
  • TRbF - Technische Richtlinie über den Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
  • UVV - Unfallverhütungsvorschriften
  • VAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
  • VbF - Verordung über brennbare Flüssigkeiten
  • VBG - Verband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften
  • VDE - Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
  • VdS - Verband der Sachversicherer
  • VkV - Verkaufstättenverordnung
  • VkVO - Verkaufstättenverordnung
  • VOGL - Verordnung über Gashochdruckleitungen
  • VStättV - Versammlungsstättenverordnung
  • VStättVO - Versammlungsstättenverordnung
  • VvVFeuA - Verwaltungsvorschrift über Feuerungsanlagen
  • WHG - Wasserhaushaltsgesetz
  • ZfP - zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
  • ZH - Berufsgenossenschaftliche Richtlinie, Sicherheitsregeln, Grundsätze, Merkblätter
  • ZS - Zertifizierstelle
  • ZÜS - Zugelassene Überwachungsstelle nach § 14 GSG

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