Jetzt noch flexibler die Wartungen dokumentieren:
Alle vorgeschriebenen Prüfungen und Wartungen Ihrer Betriebsmittel im Wartungsplaner dokumentieren und steuern.
Historie zu sämtlichen ausgeführten Arbeitsmaßnahmen wie Inspektionen, Reparaturen und Wartungen
Die Software Wartungsplaner gewährleistet, dass eine dauerhafte Historie zu sämtlichen ausgeführten Inspektionen, Wartungen und Arbeitsmaßnahmen vorhanden ist, damit der Anwender sofort feststellen kann, ob das Arbeitsmittel oder Betriebsmittel betriebsfähig ist oder nicht.
Effektivität und Effizienz nehmen mit Smartphones und Tablets zu
Smartphones und Tablets sorgen dafür, dass Prüfberichte, Prüfprotokolle zu den Prüfobjekte überall verfügbar sind und Daten direkt erfasst werden können.
Prozesse lassen sich dadurch weiter digitalisieren und werden noch schlanker. Effektivität und Effizienz nehmen zu. Der Einsatz von Smartphones und Tablets ist im Bereich des Berichtserfassung eine sinnvolle Ergänzung zum Wartungsplaner.
Die Gefahrstoffverwaltung mit dem Gefahrstoffverzeichnis im Wartungsplaner erfasst das Gefahrstoffkataster und die unternehmensspezifischen Daten. Eine Ausgabe von Betriebsanweisungen ist dabei ebenso möglich wie der Export der gewünschten Daten für Audits und Behörden.
Schäden und Unfälle im Bereich der Wartung und Instandhaltung reduzieren
Eine optimierte Organisation und Dokumentation reduziert Ihr persönliches Haftungsrisiko.
Wenn Wartungs- und Instandhaltungsaufgaben nicht korrekt durchgeführt werden, kann es sein, dass Sie dann zivil-, öffentlich- und strafrechtlich haftbar sind.
Erhalten Sie mit dem Wartungsmanager ein Softwaretool, mit dem Sie sich vor den Risiken einer persönlichen Haftung absichern können.
Legen Sie in der Instandhaltungssoftware ( Software zu Instandhaltung) fest, ob Sie die Instandhaltungsleistungen selbst durchführen oder an Dienstleister auslagern.
Wählen Sie das richtige Software für Ihren Arbeitsschutz.
Um einen bequemen Wartungsplanung für Ihre Wartungen zu finden, sollten Sie auf einige Merkmale achten.
- Was muss geprüft werden?
- Welche Rechtsgrundlage und Vorschrift gibt es?
- Wer muss die Prüfung durchführen?
Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine externe Firma
- Welche Arbeiten und Arbeitsschritte müssen wie oft durchgeführt werden?
- Wie erfolgt die Erinnerung an den wiederkehrenden Prüftermin?
Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert.
Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)
Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:
- Leitern und Tritte
- Anschlagmittel
- Stapler, Flurförderfahrzeuge
- Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
- PSA
- Anschlag und Lastaufnahmemittel
- Regale und Lagereinrichtung
Sie suchen nach Effizienz im Wartungsmanagement?
Mit dem Wartungsplaner können Sie sich die manuelle Verteilung von Wartungsplänen und -anleitungen in Zukunft sparen!