Software dokumentiert die Prüfung vom Aufzug

Prüfung der Aufzüge sicher im Blick

Prüfungen an Aufzugsanlagen: Als Sachkundiger das Wartungsintervall der Aufzüge nicht vergessen.

Ein Aufzug, auch landläufig Fahrstuhl genannt, muss sicher und störungsfrei funktionieren.

An die Vorschriften zur Prüfung der Aufzüge denken

Aufzugsprüfung Software: sicherheitstechnische Prüfung
Eine sicherheitstechnische Prüfung von Aufzügen ist vorgeschrieben. Diese enthält unterschiedliche Prüfschritte und Vorgehensweisen.
Wiederkehrende Prüfung (Hauptprüfung/ Zwischenprüfung) an allen Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV.

Aufzugsanlagen von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) prüfen lassen.
Alle zwei Jahre muss eine Hauptprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle stattfinden. Dabei werden sowohl die Anlage selbst als auch alle aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen überprüft. Geprüft werden das Notrufsystem, das Fahrverhalten, die Sicherheits- und Nothaltvorrichtungen, elektrische Gefährdungen und die Funktion der Fahrkorbtüren.

Sichere Dokumentation:
Nach Abschluss der Prüfung oder Wartung wird der überprüfte Aufzug / Aufzugsanlage durch eine Prüfplakette bzw. einem Prüfnachweis dauerhaft gekennzeichnet. Der Wartungsplaner erzeugt eine einen detaillierten Prüfnachweis der durchgeführten Wartungsarbeiten.

Gesetzliche Regelungen für den Aufzugsbetrieb
Wer einen Aufzug betreibt, der muss auch viele rechtliche Pflichten erfüllen: Diese ergeben sich aus Europäischen Normen, Bundesgesetzen, Verordnungen und Arbeitsschutzbestimmungen.

Wer einen Aufzug betreibt, hat eine große Verantwortung.
Neben dem Inverkehrbringen auf Grundlage der europäischen Aufzugsrichtlinie fordert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine regelmäßige, genaue Überprüfung des Funktions- und Sicherheitszustands jedes Aufzuges.

Dokumentieren, Begutachten und prüfen Sie gemäß der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Personen- und Lastenaufzüge, Fassadenaufzüge, Bauaufzüge und Güteraufzüge.
Der Wartungsplaner unterstützt Sie durch die Dokumentation der Prüfungen und Wartung Ihrer Aufzugsanlagen und trägt somit zur Sicherheit von technischen Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden bei. Sorgen Sie für Rechtssicherheit und verbessern Sie die Verfügbarkeit Ihrer Aufzüge.

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Durchführung von Aufzugsprüfungen
Was ist die Grundvoraussetzung zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit von Aufzügen? Regelmäßige Reinigung und Pflege ist eine Grundvoraussetzung zur Erhaltung der Lebensdauer und Funktionsfähigkeit der Aufzüge.
Alle Bauteile müssen regelmäßig auf Beschädigungen und Verformungen geprüft werden.

An die Prüfpflichten für Aufzüge denken.
Der Wartungsplaner unterstützt Sie bei der Planung und Überwachung fälliger Inspektions- und Wartungstermine sämtlicher Aufzüge.


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Sämtliche elektrische Anlagen müssen fachgerecht gewartet und in regelmäßigen Abständen einer fachgerechten Prüfung unterzogen werden.

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Arbeits- und Betriebsmittelprüfungen - Die termingerechte Prüfung stellt eine hohe logistische Herausforderung dar
Betriebssicherheitsverordnung, BG-Vorschriften oder Druckgeräterichtlinie - dies sind nur einige Vorschriften, die regelmäßige Prüfungen für Geräte, Anlagen, Maschinen und Werkzeuge vorschreiben. Behalten Sie den Überblick über Ihre Arbeits- und Betriebsmittelprüfungen. Einfach am PC oder mobil am Smartphone / Tablet organisieren Sie die notwendigen Prüfungen mit dem Prüf- und Wartungsplaner.

Arbeits- und Betriebsmittel verantwortliche nutzen Corona-Pause um für Sicherheit zu sorgen
In normalen Jahren nutzen verantwortungsbewusste Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Winterpause für erforderliche Wartungsarbeiten und Inspektionen. Sie müssen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht nachkommen und ihre eingesetzte Arbeits- und Betriebsmittel in einem sicheren Zustand halten.
So gelten für z.B. für einige Betriebsmittel strenge Normen, die die Anforderungen an den Zustand definieren und entsprechende Wartungsarbeiten und Inspektionen fordern. Um die Sicherheit für die Benutzer zu gewährleisten, muss an solchen Betriebsmitteln wiederkehrend eine Prüfung bzw. Inspektion durchgeführt werden. Was auf den ersten Blick intakt aussieht, muss nicht zwingend den sicherheitstechnischen Anforderungen genügen.

Betriebsmittel sind einer regelmäßigen Prüfung unterzogen
Betriebe sind nicht nur zur regelmäßigen vorgeschriebenen Prüfung durch einen entsprechend qualifizierten Sachverständigen verpflichtet, sondern müssen die Betriebsmittel auch einer regelmäßigen Wartung und Kontrolle unterziehen.
Sachverständige empfehlen den Unternehmen, ihre Wartungen, Prüfungen und Kontrollen hinreichend zu dokumentieren.

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