Elektro DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll

Prüfung elektrischer Anlagen durch die Elektrofachkraft

elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.

DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Alle Unternehmen, die ortsveränderliche elektrische Geräte verwenden, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0701-0702 betroffen.
Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet.
Mit dem Wartungsplaner kommen Sie gesetzlichen Dokumentationspflicht der elektrischen Betriebsmittel nach.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

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Für jede Elektrofachkraft gibt es im Wartungsplaner ein Informationspaket für die Organisation und Dokumentation der Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen.
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Mit dem Wartungsplaner von HOPPE kann Produktivität der Instandhalter deutlich gesteigert werden. Verkürzen Sie die Stillstandzeiten und steigert die Lebensdauer von Anlagen.

Und mit unsere Software für das Gerätemanagement haben Sie immer die volle Übersicht darüber, wo Ihre Geräte im Einsatz sind.

Bringen Sie Ihre Instandhaltungsmanagement auf den neuesten Stand
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In der Instandhaltung ist eine Störung ein guter Anlass, um die jährlich wiederkehrenden Überprüfungen durchzuführen. So sorgen Sie dafür, dass alle Maßnahmen immer auf dem aktuellen Stand sind.

Egal, ob sich die Arbeitsverfahren in Ihrem Unternehmen geändert haben oder Sie neue Maschinen und Technologien nutzen – Änderungen müssen in der Instandhaltungssoftware und bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Dies gilt genauso, wenn gesetzliche Grundlagen und Bewertungskriterien geändert wurden.

Ein Wartungsplaner ist eine Software, die Unternehmen bei der Organisation und Verwaltung von Wartungsaktivitäten unterstützt. Mit einem Wartungsplaner können Unternehmen Wartungsarbeiten für Anlagen, Maschinen, Fahrzeuge oder andere Geräte planen, verfolgen und dokumentieren.

Die Software kann automatische Erinnerungen für anstehende Wartungsarbeiten senden, Wartungspläne erstellen, Wartungshistorien verfolgen und Berichte über Wartungsaktivitäten generieren. Dadurch können Unternehmen ihre Wartungsprozesse optimieren, Ausfallzeiten reduzieren und die Lebensdauer ihrer Anlagen und Geräte verlängern.

Wie zukunftsfähig ist ihr eigenes Wartungsmanagement?
Systeme für die Wartungsverwaltung bilden das Rückgrat von Unternehmen. Sie sichern die Transparenz alle Maschinen und Anlagen. Viele mittelständische Unternehmen schieben die Modernisierung ihrer Wartungsmanagement-Lösungen allerdings vor sich her.

Die Vorteile guter Systeme für das Wartungsmanagement sind hinlänglich bekannt:

  • Effizienzsteigerung: Eine Software integriert verschiedene Geschäftsprozesse wie die Verwaltung der Wartungen, Dokumentation der Prüftermine, Koordinierung der Fremdfirmen sowie die Aufbereitung der Wartungsdokumentation mit den Checklisten in einem einzigen System. Dadurch werden Redundanzen eliminiert und die Effizienz gesteigert.
  • Echtzeit-Informationen: Durch die zentrale Datenspeicherung bieten Systeme Echtzeit-Einblicke in Unternehmensdaten. Dies ermöglicht dem Verantwortlichen für Wartungen fundierte Entscheidungen auf der Grundlage aktueller Informationen.
  • Kosteneinsparungen: Durch Automatisierung von Prozessen und die Verbesserung der Datengenauigkeit helfen Wartungsmanagement-Systeme, Kosten zu senken. Sie reduzieren beispielsweise Reparaturkosten und minimieren Fehler in der Abwicklung der Wartung.
  • Skalierbarkeit: Systeme zur Wartungsplanung sind in der Regel skalierbar und können mit dem Wachstum eines Unternehmens mitwachsen. Sie bieten die Flexibilität, zusätzliche Module oder Maschinen hinzuzufügen, wenn dies erforderlich ist.
  • Compliance und Reporting: System für das Wartungsmanagement erleichtern die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und ermöglichen die einfache Erstellung von Berichten für regulatorische Anforderungen oder interne Überwachungszwecke.

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