Elektro DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll

Prüfung elektrischer Anlagen durch die Elektrofachkraft

elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.

DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Alle Unternehmen, die ortsveränderliche elektrische Geräte verwenden, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0701-0702 betroffen.
Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet.
Mit dem Wartungsplaner kommen Sie gesetzlichen Dokumentationspflicht der elektrischen Betriebsmittel nach.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

So organisieren Sie effizient und dokumentieren Sie rechtssicher Ihre Elektrosicherheit
Für jede Elektrofachkraft gibt es im Wartungsplaner ein Informationspaket für die Organisation und Dokumentation der Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen.
Die Schwerpunkte unserer Praxislösung liegen auf der Effizienz bei der Organisation und der rechtssicheren Dokumentation der betrieblichen Elektrosicherheit.


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Unterweisung gem. §12 ArbSchG, § 12 BetrSichV und § 4 DGUV Vorschrift 1. Verwaltung, Planung, Überwachung und Dokumentation: Sicheres Arbeiten mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln


Prüftechnik Software - für zustandsorientierte Instandhaltung. Prüfter

vorgeschriebene Prüfung in der Prüftechnik planen
Der Wartungsplaner bietet eine Prüftechnik mit einem innovative Überwachungskonzept. Software um die betrieblichen und gesetzlichen Pflichten leichter zu meistern

Für den sicheren Zustand der Arbeitsmitteln sind regelmäßige und dokumentierte Prüfungen erforderlich.
Die Sicherheit von Arbeitsmitteln muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für alle Arbeitsmittel, wie z.B. Maschinen, Anlagen, Elektrogeräte und Werkzeuge, die im Betrieb benutzt werden über die gesamte Nutzungsdauer regelmäßig durch eine befähigte Person überprüft werden.
Ein sicherheitswidrige Zustände wird somit rechtzeitig erkannt. Die Gefährdungspotentiale und die Gefährdungen müssen frühzeitig beseitigt werden.

Es gibt viele Definitionen für den Instandhaltungsbegriff.
Grundsätzlich ist die Instandhaltung die Gesamtheit der Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes sowie zur Festlegung und Beurteilung des Ist-Zustandes.

Die Norm DIN EN 13460 definiert alle notwendigen Dokumente für die Instandhaltung
Diese Norm definiert, welche Elemente eine Dokumentation zur Instandhaltung enthalten muss. Eine normierte technische Dokumentation der Instandhaltung bietet einen Ansatzpunkt, um die gute und reibungslose Organisation in der Instandhaltung nachzuweisen.

Instandhalter nutzen eine Instandhaltungssoftware, die Ihnen Übersicht und Kontrolle über Ihre Maschinen und Anlagen, Aufgaben und Instandhaltungsmaßnahmen liefert.
Die Instandhaltungssoftware der HOPPE Unternehmensberatung kann die Wartungspläne zu den Maschinen und Anlagen abbilden. Weiterhin kann die Instandhaltungssoftware Wartungsplaner auch Daten die korrektive Instandhaltung, präventiven Instandhaltung und Maßnahmen zu Verbesserung erfassen.

Vorgeschriebene Prüftermine verwalten
Verwaltung, Organisation und rechtssichere Dokumentation von Prüfterminen z.B. im Arbeitsschutz oder Arbeitssicherheit. Automatisch erhalten Sie eine Vorabwarnung beim Erreichen des Prüffristenendes per Email mit dem Wartungsplaner eMailcenter. So behalten Sie den Überblick über Ihre Prüffristen in Ihrem Betrieb und haben alle Dokumente (z.B. Prüfberichte, Prüfergebnisse und Prüfprotokolle) für das Audit griffbereit.

Der Wartungsplaner gibt Auskunft über:

  • Welche Anlage wurde nach welcher Prüfvorschrift geprüft.
  • Wann wurde die Anlage geprüft.
  • Welche Prüfwerte wurden bei der Prüfung gemessen.
  • Wer hat Prüfung durchgeführt.
  • Wer hat wann die Prüfprotokolle bearbeitet.
  • Wer war zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung.

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Gemeinsam mit Instandhaltern, Instandhaltungsleitern und Fachleuten aus der Produktion & Industrie wurde das Wartungsprogramm und die mobile App für Android und IOS über Jahre hinweg konzipiert.

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