Für den sicheren Zustand der Arbeitsmitteln sind regelmäßige und dokumentierte Prüfungen erforderlich.
Die Sicherheit von Arbeitsmitteln muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für alle Arbeitsmittel, wie z.B. Maschinen, Anlagen, Elektrogeräte und Werkzeuge, die im Betrieb benutzt werden über die gesamte Nutzungsdauer regelmäßig durch eine befähigte Person überprüft werden.
Ein sicherheitswidrige Zustände wird somit rechtzeitig erkannt.
Die Gefährdungspotentiale und die Gefährdungen müssen frühzeitig beseitigt werden.
Es gibt viele Definitionen für den Instandhaltungsbegriff.
Grundsätzlich ist die Instandhaltung die Gesamtheit der Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes sowie zur Festlegung und Beurteilung des Ist-Zustandes.
Die Norm DIN EN 13460 definiert alle notwendigen Dokumente für die Instandhaltung
Diese Norm definiert, welche Elemente eine Dokumentation zur Instandhaltung enthalten muss. Eine normierte technische Dokumentation der Instandhaltung bietet einen Ansatzpunkt, um die gute und reibungslose Organisation in der Instandhaltung nachzuweisen.
Instandhalter nutzen eine Instandhaltungssoftware, die Ihnen Übersicht und Kontrolle über Ihre Maschinen und Anlagen, Aufgaben und Instandhaltungsmaßnahmen liefert.
Die Instandhaltungssoftware der HOPPE Unternehmensberatung kann die Wartungspläne zu den Maschinen und Anlagen abbilden. Weiterhin kann die Instandhaltungssoftware Wartungsplaner auch Daten die korrektive Instandhaltung, präventiven Instandhaltung und Maßnahmen zu Verbesserung erfassen.
Vorgeschriebene Prüftermine verwalten
Verwaltung, Organisation und rechtssichere Dokumentation von Prüfterminen z.B. im Arbeitsschutz oder Arbeitssicherheit.
Automatisch erhalten Sie eine Vorabwarnung beim Erreichen des Prüffristenendes per Email mit dem Wartungsplaner eMailcenter.
So behalten Sie den Überblick über Ihre Prüffristen in Ihrem Betrieb und haben alle Dokumente (z.B. Prüfberichte, Prüfergebnisse und Prüfprotokolle) für das Audit griffbereit.
Der Wartungsplaner gibt Auskunft über:
- Welche Anlage wurde nach welcher Prüfvorschrift geprüft.
- Wann wurde die Anlage geprüft.
- Welche Prüfwerte wurden bei der Prüfung gemessen.
- Wer hat Prüfung durchgeführt.
- Wer hat wann die Prüfprotokolle bearbeitet.
- Wer war zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung.