Mobile App und digitale Wartungsplanung ersetzen Papier und Excel
Die Hoppe Unternehmensberatung hat die Egli’s frische Küchen-Kräuter AG aus dem Schweizer Riedbach als neuen Kunden für ihre mobile Wartungs-App zum Wartungsplaner, ihr Tool zur digitalen Wartungsdokumentation, gewonnen.
Mit der Einführung der App möchte das Unternehmen seine Prozesse rund um die Anlagen, Maschinen und Geräte zusammentragen, strukturieren und Auftragsabwicklung digitalisieren.
Damit soll der gesamte Ablauf effizienter abgewickelt werden und manuelle Abläufe wie die Übertragung von Serviceberichten und der Hygienefreigabe nach der Wartung entfallen.
Reduzieren Sie den Zeitaufwand für die Wartungsdokumentation
Mit der Wartungsplaner-APP dokumentieren Sie die Inspektions-, Prüf-, und Wartungsarbeiten direkt vor Ort auf Mobilgeräten.
Dadurch reduzieren Sie den Zeitaufwand für die Dokumentation und Berichterstellung erheblich.
TRBS 1201 - Prüffristen für Arbeitsmittel und Anlagen nach BetrSichV
Die TRBS 1201 ist ein zentrales Werk zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie erläutert Arten, Abläufe sowie geeignete Personen für die Prüfung und Kontrolle von überwachungsbedürftigen Anlagen und auch den elektrischen Arbeitsmitteln. Hierbei sollten Unternehmen insbesondere die darin enthaltenen Prüffristen einhalten, um die Sicherheit ihrer Angestellten zu gewährleisten und den rechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen.
Technische Anlagen, von denen besondere Gefahren und Risiken ausgehen, unterliegen gemäß dem Produktsicherheitsgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung einer strengen regelmäßigen Überwachung. Zuständig hierfür sind die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) in Deutschland. Erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner die Anforderungen an die ZÜS. Dokumentieren Sie die Termine der ZÜS-Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Aufgaben, Wartungen und Prüftermine gemeinsam verwalten
Ermöglichen Sie jedem Mitarbeiter die einfache Aufgabenverwaltung - unabhängig von der Rolle und den individuellen Kenntnissen.
Der Wartungsplaner bietet eine intuitive, gemeinschaftliche und visuelle Aufgabenverwaltung für produktives Arbeiten.
Zeit sparen mit einer Software für die Aufgabenverwaltung
Es gibt eine große Auswahl an Zeitmanagement- und Aufgabenverwaltungssystemen.
Vielleicht arbeiten Sie aktuell mit einem System, das auf simplen To-do-Listen basiert.
Allerdings könnte es sich für Sie und Ihr Team langfristig lohnen, Zeit in eine Komplettlösung zu investieren.
Schließlich ist es wirtschaftlich immer sinnvoll, Zeitfallen im Unternehmen zu vermeiden.
Aufbau eines integrierten Managementsystems
Kombinierte Managementsysteme erlauben einen effizienteren und kostengünstigeren Aufbau und bergen viele Vorteile:
- Verminderung des organisatorischen Aufwandes (durch integriert anwendbare Strukturen, Verfahren und Abläufe, durch gemeinsamen Dokumentenaufbau und -pflege).
- Effiziente und kostengünstige Überwachung, sowohl im Rahmen von internen Audits als auch von externen Zertifizierungen bzw. Validierungen.
- Erhöhte Akzeptanz im Unternehmen durch Einführung und Nutzung nur eines Systems.
Wir beraten Sie beim Aufbau eines integrierten Managementsystems.
Wir unterstützen Sie bei der Integration unserem Managementsystem Wartungsplaner in bestehende Strukturen.
Wir ermitteln den IST-Zustand und arbeiten von Optimierungspotentialen heraus.
Sprechen Sie mit einem Experten
Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Wartungsplaner.
Telefon:+49(0)6104/65327
Bringen Sie Ihre Instandhaltungsmanagement auf den neuesten Stand
Mit einsatzfertigen Instandhaltungssoftware bringen Sie Ihre Instandhaltungsmanagement einfach auf den aktuellen Stand!
In der Instandhaltung ist eine Störung ein guter Anlass, um die jährlich wiederkehrenden Überprüfungen durchzuführen.
So sorgen Sie dafür, dass alle Maßnahmen immer auf dem aktuellen Stand sind.
Egal, ob sich die Arbeitsverfahren in Ihrem Unternehmen geändert haben oder Sie neue Maschinen und Technologien nutzen – Änderungen müssen in der Instandhaltungssoftware und bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
Dies gilt genauso, wenn gesetzliche Grundlagen und Bewertungskriterien geändert wurden.