Arbeitsschutz mit Prüfterminverfolgung – Alles aus einer Hand
Erhöhen Sie die Akzeptanz des Arbeitsschutzes im Unternehmen durch eine einfache Dokumentation und Erinnerung an die Prüftermine im Arbeitsschutz.
Sorgen Sie für eine digitale Bereitstellung aller relevanten Dokumente an die Mitarbeiter.
Machen Sie Schluss mit endlosen Exceltabellen.
Starten Sie jetzt mit dem Wartungsplaner und organisieren Sie Ihre Arbeitsschutzaufgaben effizient und kostengünstig.
Lernen Sie aus erster Hand die integrierte Funktionalität, einfache Bedienung und Flexibilität der Wartungsplaner-Software kennen.
Die auf Ihre Anforderungen abgestimmte Schulung / Workshop ist die Gelegenheit für Sie, Antworten auf Ihre Fragen zu finden und einen Einblick zu gewinnen, was das richtige System für Sie ist.
Rechtskonformes Arbeitsschutzmanagement
Nach der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung müssen Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden.
Die Wartungsplaner-Software von der HOPPE Unternehmensberatung unterstützt Sie dabei, Wartungen, Instandhaltungen und Prüfungen korrekt und termingerecht durchzuführen.
Ausfälle werden minimiert und die Kosten werden niedrig gehalten.
Mit einer systematischen Wartungsmanagement reduzieren Sie nicht nur Ausfallzeiten und schützen Ihre Mitarbeiter, sondern erfüllen gesetzliche Auflagen.
Verordnungen zu Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Elektrosicherheit, Brandschutz, schreiben vor, dass alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb regelmäßig zu prüfen sind.
Typische Gegenstände, die geprüft werden müssen, sind beispielsweise Maschinen und Anlagen, Feuerlöscher, Rauchmelder, Stapler, Geräte, elektrische Betriebsmittel, Druckbehälter, Fahrzeuge und persönliche Schutzausrüstungen (PSA).
Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.
Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.
Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt, zum anderen von der DGUV.
Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln.
Daher wird in der BetrSichV auch festgelegt was genau als Arbeitsmittel zu verstehen ist.
Gemeinsam mit unserem Kunden Egli’s frische Küchenkräuter AG haben wir einen Anwenderbericht in verschiedenen Fachzeitschriften veröffentlicht.
Seit über 50 Jahren produziert die Egli’s frische Küchen-Kräuter AG aus dem Schweizer Riedbach in der Nähe von Bern frische Kräuter, Sprossen und andere pflanzliche Zutaten. Gerade in der Lebensmittelindustrie sind einwandfrei arbeitende Maschinen unabdingbar.
Wer die Qualität seiner Produkte sichern will, muss die notwendigen Reinigungs-, Hygienevorschriften und Hygienefreigaben ständig im Blick haben.
Um wichtige Wartungen zu lenken, Prozesse innerhalb der Firma zu digitalisieren, Risiken zu überwachen und Maßnahmen umzusetzen, vertraut der Lebensmittelhersteller den unterschiedlichen Modulen der Hoppe Unternehmensberatung.
Gerade in der Lebensmittelindustrie sind einwandfrei arbeitende Maschinen unabdingbar.
Anwenderbericht:
Egli’s frische Küchenkräuter AG