Wie Sie Arbeitssicherheit im Unternehmen gewährleisten
Allgemein beschreibt der Begriff „Arbeitssicherheit“ den Schutz von Beschäftigten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Dazu gehört es ebenfalls, Gefahren und Risiken für die Gesundheit sowie die Sicherheit der Mitarbeiter bei der Arbeit so gering wie möglich zu halten. Bei der Arbeitssicherheit bzw. dem Arbeitsschutz geht es jedoch nicht nur darum, mögliche Arbeitsunfälle zu vermeiden.
Die Tätigkeit soll so gestaltet werden, dass sie weder dem seelischen noch dem körperlichen Wohlbefinden von Beschäftigten entgegensteht.
Gemeinsam mit unserem Kunden Egli’s frische Küchenkräuter AG haben wir einen Anwenderbericht in verschiedenen Fachzeitschriften veröffentlicht.
Seit über 50 Jahren produziert die Egli’s frische Küchen-Kräuter AG aus dem Schweizer Riedbach in der Nähe von Bern frische Kräuter, Sprossen und andere pflanzliche Zutaten. Gerade in der Lebensmittelindustrie sind einwandfrei arbeitende Maschinen unabdingbar.
Wer die Qualität seiner Produkte sichern will, muss die notwendigen Reinigungs-, Hygienevorschriften und Hygienefreigaben ständig im Blick haben.
Um wichtige Wartungen zu lenken, Prozesse innerhalb der Firma zu digitalisieren, Risiken zu überwachen und Maßnahmen umzusetzen, vertraut der Lebensmittelhersteller den unterschiedlichen Modulen der Hoppe Unternehmensberatung.
Gerade in der Lebensmittelindustrie sind einwandfrei arbeitende Maschinen unabdingbar.
Anwenderbericht:
Egli’s frische Küchenkräuter AG
Sorgen Sie für die Betriebsbereitschaft Ihrer Anlagen, Maschinen und Technik
Planen Sie die Wartungstermine und Intervallberichte, welche den zuständigen Mitarbeitern zugewiesen werden können.
Hinterlegen Sie im Wartungsplaner Ihre Checklisten als Leitfaden für die Abarbeitung der Wartung.
Mit dem Wartungsplaner verpassen Sie keine fälligen Wartungen.
Damit sorgen Sie für die Betriebsbereitschaft Ihrer Anlagen und Maschinen.
Ein Dashboard, Grafiken und eine Kalenderdarstellung zeigen zuverlässig, welche Aufgaben zu erledigen sind.
Wartungsanleitungen und Wartungschecklisten
Über das integrierte Dokumentenmanagement können Sie die Wartungsanleitungen an die Aufgaben, Termine, Meldungen zu Störungen anhängen.
TRBS 1201 - Prüffristen für Arbeitsmittel und Anlagen nach BetrSichV
Die TRBS 1201 ist ein zentrales Werk zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie erläutert Arten, Abläufe sowie geeignete Personen für die Prüfung und Kontrolle von überwachungsbedürftigen Anlagen und auch den elektrischen Arbeitsmitteln. Hierbei sollten Unternehmen insbesondere die darin enthaltenen Prüffristen einhalten, um die Sicherheit ihrer Angestellten zu gewährleisten und den rechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen.
Technische Anlagen, von denen besondere Gefahren und Risiken ausgehen, unterliegen gemäß dem Produktsicherheitsgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung einer strengen regelmäßigen Überwachung. Zuständig hierfür sind die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) in Deutschland. Erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner die Anforderungen an die ZÜS. Dokumentieren Sie die Termine der ZÜS-Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.