Gefahrverzeichnis nach GHS oder GefStoffV

Sicher die Gefahrstoffe in einer Liste verwalten

Erstellung und Pflege von Gefahrstoffverzeichnissen GefStoffV

Das Gefahrverzeichnis mit den Gefahrstoffen ist ein wichtiges und unentbehrliches Element.

Liste der Gefahrstoffe führen

Sicherheit im Umgang mit Gefahrstoffen.
Mit unserer Praxissoftware für das Gefahrverzeichnis bringen Sie Ihr Gefahrstoffmanagement schnell und sicher auf den aktuellen Rechtsstand!

Ein Gefahrverzeichnis ist lebensnotwendig!
GHS-Gefahrstoffe effektiv managen mit der Gefahrstoffsoftware
Egal ob Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstoffmanagement oder Betriebsanweisung. Der Wartungsplaner bietet Ihnen für alle gängigen Herausforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes eine Lösung. Erleichtern Sie mit der Software für das Gefahrverzeichnis die Organisation, Durchführung und Dokumentation des Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb.

Bringen Sie die Dokumentation Ihres "Gefahrverzeichnis" auf den neusten Stand in Sachen Organisation, Planung und Steuerung.

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Was muss die Gefahrverzeichnis enthalten?
Laut Gefahrstoff-Verordnung ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Liste aller im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe zu führen. Dies gilt nicht für Gefahrstoffe, die im Hinblick auf ihre gefährlichen Eigenschaften und Menge keine Gefahr für die Beschäftigten darstellen.
Das Gefahrverzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung des Gefahrstoffes
  • Einstufung des Gefahrstoffes oder Angabe der gefährlichen Eigenschaften
  • Mengenbereiche des Gefahrstoffes im Betrieb
  • Arbeitsbereiche, in denen mit dem Gefahrstoff umgegangen wird.


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Brandschutzbegehung jetzt durchführen!
Für Arbeitgeber, Sicherheitsfachkräfte,
Die Grundlage für die Brandschutzbegehung ist § 10 Arbeitsschutzgesetz.

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Warum ist eine Software für die industrielle Instandhaltung so wichtig?
Die mobile Erfassung der Instandhaltungsdokumentation ermöglicht eine zentrale Informationsquelle.
Allzu oft wird das Inventar an vielen verschiedenen Orten von allen möglichen Personen nachverfolgt. Eigentlich ist keiner wirklich zuständig und es gibt kein einheitliches Tool zur Instandhaltungsdokumentation, das Informationen erfasst und zentralisiert. Chaos und Ungenauigkeiten sind damit vorprogrammiert.
Es ist schwierig, fundierte Entscheidungen zu treffen. Einige Unternehmen beschäftigen sogar Mitarbeiter, die ausschließlich für die Dokumentation des Inventar zuständig sind. Diese Aufgaben sollten eigentlich von Systemen erledigt werden.

Wir bieten eine leistungsfähige Software für die industrielle Instandhaltung.

  • Effiziente Dokumentation
  • Übersichtliche Analyse
  • Wartungspläne digital verwalten
  • einfach, intuitiv und schnell

Wartungsaufgaben zuweisen, organisieren und kontrollieren
Techniker und Instandhaltungsverantwortliche koordinieren die regelmäßigen Wartungen, Reparaturen, Reinigungen und Kontrollen. Dazu gehören auch außerplanmäßige Aufgaben.
Die Kernaufgaben von Mitarbeiter der Instandhaltung ist die Erhaltung der Funktionstüchtigkeit und Effizienz von Anlagensystemen und Maschinen. Um die Planung zu ermöglichen, entwickelte die HOPPE Unternehmensberatung den Wartungsplaner.

Mit dem modular aufgebauten Werkzeug Wartungsplaner lassen sich erledigte Aufgaben einfach abhaken
Mit dem Tool können Wartungsleiter die Wartungsaufgaben organisieren und kontrollieren. Alle offenen Punkte bleiben dem Wartungsteam klar vor Augen. Wartungstechniker erkennen anhand der übersichtlichen Grafiken offene Aufgaben. Anhand von Wartungsrhythmen erinnert die Software technisch Zuständige an ausstehende Wartungen. Anwender erhalten ein Wartungsplanung über die bedienfreundliche Oberfläche mit der sie Wartungsaufgaben zuweisen, organisieren und kontrollieren.

Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.
Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.
Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt, zum anderen von der DGUV.
Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln. Daher wird in der BetrSichV auch festgelegt was genau als Arbeitsmittel zu verstehen ist.

SAP Schnittstelle zum Wartungsplaner
Wir bieten eine individuelle Schnittstelle zu SAP an.
Mit der SAP Schnittstelle werden die Aufgaben zu den Equipments im Wartungsplaner und im SAP PM Modul abgeglichen. Ein Abgleich der Daten erfolgt über RFC Bausteine und BAPI - Controls.

Hohe Effizienz ohne laufende Kosten!
Verantwortliche in Unternehmen müssen ihre laufenden Kosten im Blick behalten. Vor der Auswahl einer Wartungsplaner-Software sollte entsprechend sorgfältig geprüft werden, ob sie für die eigenen Arbeitsabläufe geeignet ist.

Der Sicherheitsbeauftragte im Betrieb
Als Geschäftsführer in einem Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeiter sind Sie nach § 22 SGB VII und § 20 DGUV gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens einen ausgebildeten Sicherheitsbeauftragten zu benennen, der über das von der DGUV gesetzlich geforderte Fachwissen verfügt, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und darauf aufmerksam zu machen.

Mit dem Wartungsplaner sind Sie optimal auf die Funktion des Sicherheitsbeauftragten vorbereitet.

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Wartungen digital organisieren!

Gemeinsam mit Instandhaltern, Instandhaltungsleitern und Fachleuten aus der Produktion & Industrie wurde das Wartungsprogramm und die mobile App für Android und IOS über Jahre hinweg konzipiert.

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