Was sind Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Prüfung elektrischer Anlagen durch die Elektrofachkraft

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer für die Elektroprüfung verantwortlich

DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes von Elektrogeräten

Was sind Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Die Liste der prüfpflichtigen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Betriebsmittel in Unternehmen ist endlos lang.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.

Prüfung elektrischer Geräte ist Pflicht
Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar.

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Bringen Sie die Dokumentation Ihrer "Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel" auf den neusten Stand in Sachen Organisation, Planung und Steuerung.

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elektrische Anlagen und Betriebsmittel prüfen
Zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) wiederholt zu prüfen


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Der Wartungsplaner stellt die Struktur aller Arbeits- und Betriebsmittel des Unternehmens wie in einem Windows Explorer dar. Zu jedem Betriebsmittel werden Wartungspläne, Checklisten, Prüfprotokolle, Dokumente und Bilder hinterlegt. Ebenso werden die Betriebsmittel als Objekte individualisiert, indem ein Ort, eine Gruppe und ein Typ zugewiesen wird.
Zudem gibt es die Möglichkeit, verschiedene Auswertungen durchzuführen, etwa das Dashboard, die Analyse der Aufgaben, Grafiken und die Kalenderdarstellung. Weiterhin können alle Anwender die durchgeführten Maßnahmen in der Historie einsehen.

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Alle vorgeschriebenen Prüfungen von Arbeits- und Betriebsmitteln organisieren
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Dokumentieren Sie aussagekräftig
Die Umsetzung der staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften erfordert eine hohe Sorgfalt des Arbeitgebers oder Unternehmers.

Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert. Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)

Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:

  • Leitern und Tritte
  • Anschlagmittel
  • Stapler, Flurförderfahrzeuge
  • Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
  • PSA
  • Anschlag und Lastaufnahmemittel
  • Regale und Lagereinrichtung

Den Verwaltungsaufwand für die Dokumentation von Wartung, Inspektion und Instandhaltung reduzieren
In vielen Unternehmen herrscht Unsicherheit, wie oft die unterschiedlichen Maschine und Anlagen gewartet oder geprüft werden müssen. Die Wartungsintervalle unterscheiden sich nicht nur von Maschine zu Maschine sondern auch von Hersteller zu Hersteller. Deshalb empfiehlt die Hoppe Unternehmensberatung grundsätzlich eine wiederkehrende Wartung nach Herstellervorgaben. Im Zweifel hilft ein schneller Blick in die Gebrauchsanleitung bzw. das Handbuch, um zu erfahren, wie oft und in welchem Umfang das jeweilige Gerät gewartet werden muss.

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Gemeinsam mit Instandhaltern, Instandhaltungsleitern und Fachleuten aus der Produktion & Industrie wurde das Wartungsprogramm und die mobile App für Android und IOS über Jahre hinweg konzipiert.

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