Kenntnisse der Normen sind für Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) unerlässlich
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) beraten Sie betriebliche Führungskräfte und unterstützen sie bei der Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten und den Maßnahmen eines menschengerechten Arbeitsumfelds im Unternehmen.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss über ausreichende Kenntnisse des aktuell geltenden Regelwerks verfügen.
Denn nur durch das Wissen über die Normen, die Auswahl der richtigen Normen und die Umsetzung der Anforderungen kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleisten.
Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit bieten wir Ihnen das Softwareprogramm Wartungsplaner, mit dem Sie den stetig verändernden Anforderungen an einen zeitgemäßen Arbeits- und Gesundheitsschutz gerecht werden.
Für den sicheren Zustand der Arbeitsmitteln sind regelmäßige und dokumentierte Prüfungen erforderlich.
Die Sicherheit von Arbeitsmitteln muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für alle Arbeitsmittel, wie z.B. Maschinen, Anlagen, Elektrogeräte und Werkzeuge, die im Betrieb benutzt werden über die gesamte Nutzungsdauer regelmäßig durch eine befähigte Person überprüft werden.
Ein sicherheitswidrige Zustände wird somit rechtzeitig erkannt.
Die Gefährdungspotentiale und die Gefährdungen müssen frühzeitig beseitigt werden.
Management der Prüftermine mit einer digitalen Lösung
Die Digitalisierung nimmt Auswirkung auf jede Branche.
Im Wartungs- und Prüfmanagement werden digitale Verfahren und Lösungen verstärkt zum alltäglichen Begleiter.
Mobile Erfassungsgeräte und Softwarelösungen kommen verstärkt zum Einsatz und unterstützen nachhaltig.
Die ideale Ergänzung zum HOPPE Wartungsplaner sind die mobilen Lösungen.
Durch die Apps lässt es sich per Smartphone auf Wartungsaufgaben, Wartungsberichte und Prüfprotokolle schnell und flexibel zugreifen.
Arbeits- und Betriebsmittel verantwortliche nutzen Corona-Pause um für Sicherheit zu sorgen
In normalen Jahren nutzen verantwortungsbewusste Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Winterpause für erforderliche Wartungsarbeiten und Inspektionen.
Sie müssen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht nachkommen und ihre eingesetzte Arbeits- und Betriebsmittel in einem sicheren Zustand halten.
So gelten für z.B. für einige Betriebsmittel strenge Normen, die die Anforderungen an den Zustand definieren und entsprechende Wartungsarbeiten und Inspektionen fordern.
Um die Sicherheit für die Benutzer zu gewährleisten, muss an solchen Betriebsmitteln wiederkehrend eine Prüfung bzw. Inspektion durchgeführt werden.
Was auf den ersten Blick intakt aussieht, muss nicht zwingend den sicherheitstechnischen Anforderungen genügen.
Betriebsmittel sind einer regelmäßigen Prüfung unterzogen
Betriebe sind nicht nur zur regelmäßigen vorgeschriebenen Prüfung durch einen entsprechend qualifizierten Sachverständigen verpflichtet,
sondern müssen die Betriebsmittel auch einer regelmäßigen Wartung und Kontrolle unterziehen.
Sachverständige empfehlen den Unternehmen, ihre Wartungen, Prüfungen und Kontrollen hinreichend zu dokumentieren.