Auch in Ihrem Unternehmen gibt es eine Vielzahl von regelmäßigen Pflichten:
Von der Elektroüberprüfung, über die Wartung von Feuerlöschern, Fahrstuhlprüfung, Klimaanlagen und anderen Geräten bis zu den Fortbildungspflichten Ihrer Mitarbeiter.
Haben Sie alle Ihre Pflichten im Blick?
- In welchem Zeitraum sind Ihre Feuerlöscher zu überprüfen?
- Wer muss eigentlich wann Ihre Brandmeldeanlage kontrollieren?
- Und wie oft und durch wen ist Ihr Aufzug zu warten?
- Haben Sie alle diese Vorschriften und Termine im Kopf?
- Erinnern Sie sich an alle Termine?
Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500)
In der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) sind die erhaltenswerten Inhalte der zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften (Prüf- und Betriebsbestimmungen) zusammengestellt.
Somut werden die unverzichtbare Schutzziele von zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften ermöglicht.
Die BG-Regel folgt in ihrem Aufbau im Wesentlichen der Gliederung nach Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften.
Die Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften).
Die BG-Regeln richten sich an den Unternehmer.
Die BG-Regeln sollen bei der Umsetzung der Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften helfen.
Bei Beachtung der Empfehlungen der BG-Regeln kann man davon ausgehen, dass die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht werden.