Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert.
Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)
Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:
- Leitern und Tritte
- Anschlagmittel
- Stapler, Flurförderfahrzeuge
- Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
- PSA
- Anschlag und Lastaufnahmemittel
- Regale und Lagereinrichtung
Gemeinsam mit unserem Kunden SETON / BRADY GmbH haben wir einen Anwenderbericht in verschiedenen Fachzeitschriften veröffentlicht.
Seit über 25 Jahren hat sich SETON als technisches Versandhaus auf den Vertrieb von Produkten zur Kennzeichnung, Wartung und Markierung spezialisiert.
Das Einhalten der Prüffristen und die rechtssichere Dokumentation von Prüfungen und Wartungen hat für SETON eine hohen Stellenwert.
Um wichtige Wartungen zu lenken, Prozesse innerhalb der Firma zu digitalisieren, Risiken zu überwachen und Maßnahmen umzusetzen, vertraut SETON den unterschiedlichen Modulen der Hoppe Unternehmensberatung.
Anwenderbericht:
SETON / BRADY GmbH
TRBS 1201 - Prüffristen für Arbeitsmittel und Anlagen nach BetrSichV
Die TRBS 1201 ist ein zentrales Werk zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie erläutert Arten, Abläufe sowie geeignete Personen für die Prüfung und Kontrolle von überwachungsbedürftigen Anlagen und auch den elektrischen Arbeitsmitteln. Hierbei sollten Unternehmen insbesondere die darin enthaltenen Prüffristen einhalten, um die Sicherheit ihrer Angestellten zu gewährleisten und den rechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen.
Technische Anlagen, von denen besondere Gefahren und Risiken ausgehen, unterliegen gemäß dem Produktsicherheitsgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung einer strengen regelmäßigen Überwachung. Zuständig hierfür sind die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) in Deutschland. Erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner die Anforderungen an die ZÜS. Dokumentieren Sie die Termine der ZÜS-Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Wartungen nachvollziehen und für Audits nachweisen:
Wartungen und Inspektionen eindeutig nachvollziehen und für Audits und Zertifizierungen nachweisen:
Unser bedienerfreundliche Wartungsplaner überwacht zuverlässig die Fälligkeitstermine und erinnert Sie automatisch an die notwendige Wartungsarbeiten.
Auf diese Weise generieren Sie mit dem HOPPE Wartungsprogramm einen übersichtlichen Wartungsplan für die gesamte Anlagen und Maschinen.
Die Fälligkeit der erfassten Wartungsarbeiten wird laufend überwacht und Ihnen rechtzeitig in der Vorschau oder im Dashboard angezeigt.
Die ordnungsgemäße Durchführung der anstehenden Wartungsarbeiten werden im Wartungsplaner quittiert.
Software zur Planung, Durchführung, Dokumentation und Auswertung von Wartungsarbeiten.
Wartungen erhalten den ordnungsgemäßen Zustand
Vorbeugende Maßnahmen zur täglichen Wartung und Inspektion erhalten den ordnungsgemäßen Zustand Ihres Equipments und beugen schleichenden Verschlechterungen vor. Die Software Wartungsplaner unterstützt Sie bei der optimalen Planung Ihrer Wartungsmaßnahmen, um unnötige Reparaturen zu vermeiden, unerwartete Ausfälle zu reduzieren und damit die Lebensdauer Ihrer Maschinen zu verlängern