Wartungsplaner ist die passende Lösung für die Anlagendokumentation
Mit diesen Vorteilen im Dokumentenmanagement meistern sie die Digitalisierung im Wartungsmanagement.
Anlagenbetreiber sowie Anlagenbauer haben nicht nur aufgrund gesetzlicher Vorschriften das Interesse, ihre Anlagen zu dokumentieren.
Für alle Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen müssen alle Unterlagen aktuell und in kürzester Zeit verfügbar sein.
Die Anlagendokumentation umfasst ein leistungsstarkes Dokumentenmanagement System (DMS) und verwaltet die komplette digitale Dokumentation von Anlagen.
Die Mitarbeiter werden bei den täglichen Aufgaben entlastet.
Der Wartungsplaner erfüllt die hohen gesetzlichen Anforderungen.
Durch den Einsatz der mobilen Erfassung lassen sich Dokumentations- und Unternehmensprozesse automatisieren, kontrollieren und optimieren.
5 Fragestellungen, die Sie mit dem Wartungsplaner leicht beantworten
- Wann muss welches Gerät gewartet werden?
- Wann steht eine neue Kalibrierung an
- Wann sollte welcher Mitarbeiter seine Zertifikate und Schulungen erneuern?
- Wissen Ihre Mitarbeiter, welche Arbeitsgeräte noch sicher zu benutzen sind?
- Wie sieht es mit den Wiederholungsprüfung aus?
Sorgen Sie für Arbeitssicherheit unter Verwendung des Wartungsplaner
Sie Software erinnert Sie automatisch an wichtige Prüftermine.
Sicherheitszertifikate und Prüfhistorien zu jedem Geräten werden in der Software bereit gehalten.
So erfüllen Sie mit minimalem Zeitaufwand lückenlos alle Dokumentationspflichten der Betriebssicherheitsverordnung.
sehr guten Preis-/Leistungsverhältnis - die Software ist auch bei kleineren Unternehmen einsetzbar
Der Wartungsplaner wird schwerpunktmäig von Sicherheitsfachkräften und Fachkräften für Arbeitsschutz im Bereich von Wartungs- und Prüfungsintervallen eingesetzt.
Aufgrund des sehr guten Preis-/Leistungsverhältnisses kann die Software auch bei kleineren Unternehmen die Dokumentation der Prüffristen und Wartungstermine erleichtern.
Die Hoppe Unternehmensberatung bietet eine kostengünstige Planungssoftware mit hohem Anspruch an Funktionalität.
Die Software dokumentiert die qualifizierten Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 und auch sämtliche andere UVV Prüfungen.
Der Wartungsplaner ist die zentrale Softwarelösung für das Asset- und Maintenance-Management
Mit dem Wartungsplaner bietet die Hoppe Unternehmensberatung seit über 20 Jahren eine leistungsstarke Softwarelösung für das unternehmensweite Asset- und Maintenance-Management.
Planung, Steuerung und Dokumentation von Wartung und Instandhaltung erfolgen in der Software zentral für alle Maschinen und Anlagen auch für das andere prüfpflichtige Equipment wie Stapler, Elektrogeräte, Anschlagmittel oder Regale.
Der Zugriff auf die Software kann von mehreren Arbeitsplätzen statt finden, und kann extrem einfach und flexibel mit mobile Endgeräte gekoppelt werden.
Nur gut betreute und gewartete Maschinen gewährleisten eine zuverlässige und termintreue Fertigung.
Bereits in kleineren Betrieben stellt die Vielzahl der zu prüfenden Anlagen die Service- und Technikerteams bei Wartung und Instandhaltung vor große Herausforderungen.
Weil Lösungen bisher fehlen, wird oft umständlich und fehlerbehaftet mit manuell geführten Excel-Listen, Papierausdrucken und Ordnern gearbeitet.
Der Wartungsplaner schafft da Abhilfe, denn er sorgt für eine Visualisierung und Planung der Wartungstermine.
Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500)
In der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) sind die erhaltenswerten Inhalte der zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften (Prüf- und Betriebsbestimmungen) zusammengestellt.
Somit werden die unverzichtbare Schutzziele von zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften ermöglicht.
Die BG-Regel folgt in ihrem Aufbau im Wesentlichen der Gliederung nach Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften.
Die Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften).
Die BG-Regeln richten sich an den Unternehmer.
Die BG-Regeln sollen bei der Umsetzung der Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften helfen.
Bei Beachtung der Empfehlungen der BG-Regeln kann man davon ausgehen, dass die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht werden.