Für den sicheren Zustand der Arbeitsmitteln sind regelmäßige und dokumentierte Prüfungen erforderlich.
Die Sicherheit von Arbeitsmitteln muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für alle Arbeitsmittel, wie z.B. Maschinen, Anlagen, Elektrogeräte und Werkzeuge, die im Betrieb benutzt werden über die gesamte Nutzungsdauer regelmäßig durch eine befähigte Person überprüft werden.
Ein sicherheitswidrige Zustände wird somit rechtzeitig erkannt.
Die Gefährdungspotentiale und die Gefährdungen müssen frühzeitig beseitigt werden.
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