Kompakte Darstellung vereinfacht Instandhaltern die Planung der Wartungen.
Um eine ganzheitliche Digitalisierung in der Instandhaltung zu garantieren, ergänzen smarte Tools wie die Instandhaltungssoftware Wartungsplaner die digitalisierte Instandhaltung.
Dabei lassen sich mithilfe von digitalen Checklisten beispielsweise Wartungspläne oder beliebige Formulare digital abbilden.
Das Dashboard im Wartungsplaner spielt eine wichtige Rolle, um einen schnellen und kompakten Überblick über wichtige Kennzahlen zu erhalten.
Denn ohne Grafiken und Analysen ist es schwierig, den Überblick über die stetig wachsenden Wartungs- und Prüftermine zu behalten.
Eine kompakte Darstellung vereinfacht Instandhaltern die Planung, Priorisierung und Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen.
Abkürzungen - Beschreibung
- HochhVO - Hochhausverordnung
- KhBauVO - Krankenhausbauverordnung
- LfB - Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht
- MPBetreibV - Medizinprodukte-Betreibr VO
- MPG - Medizinprodukte Gesetz
- MRL - EG-Maschinenrichtlinie
- RdErl NW - Runderlass des Minesteriums für Städtbau und Wohnen, Kultur und Sport
- RöV - Röntgenverordnung
- RRwS - Richtlinie für Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
- SächsTechPrüfVO - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht
- SkPersVO - Sachkundige-Personen-Verordnung
- SP - Sachkundige Person
- SPrüfV - Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung
- StörfallV - Störfallverordnung
- StrSchV - Strahlenschutzverordnung
- SV - Sachverständiger
- TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
- ThürTechPrüfVO - Thüringer Verordnung über die Prüfung technischer Anlage und Einrichtungen in Gebäuden
- TPrüfV - Technische Prüfverordnung
- TPrüfVO - Technische Prüfungsverordnung - Sachsen-Anhalt
- TPrüfVO - Technische Prüfverordnung - Nordrhein-Westfalen
- TRB - Technische Regeln Druckbehälter
- TRbF - Technische Richtlinie über den Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
- UVV - Unfallverhütungsvorschriften
- VAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
- VbF - Verordung über brennbare Flüssigkeiten
- VBG - Verband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften
- VDE - Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
- VdS - Verband der Sachversicherer
- VkV - Verkaufstättenverordnung
- VkVO - Verkaufstättenverordnung
- VOGL - Verordnung über Gashochdruckleitungen
- VStättV - Versammlungsstättenverordnung
- VStättVO - Versammlungsstättenverordnung
- VvVFeuA - Verwaltungsvorschrift über Feuerungsanlagen
- WHG - Wasserhaushaltsgesetz
- ZfP - zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
- ZH - Berufsgenossenschaftliche Richtlinie, Sicherheitsregeln, Grundsätze, Merkblätter
- ZS - Zertifizierstelle
- ZÜS - Zugelassene Überwachungsstelle nach § 14 GSG
Lernen Sie aus erster Hand die integrierte Funktionalität, einfache Bedienung und Flexibilität der Wartungsplaner-Software kennen.
Die auf Ihre Anforderungen abgestimmte Schulung / Workshop ist die Gelegenheit für Sie, Antworten auf Ihre Fragen zu finden und einen Einblick zu gewinnen, was das richtige System für Sie ist.
Digitale Unterstützung für Geräteinspektionen
Der Wartungsplaner führt bei zeitaufwendigen papierbasierten Geräteinspektionen zu deutlichen Zeitersparnissen.
Mithilfe der Software können Planung, Inspektion und das Erstellen von Reports optimiert werden.
Dies führt zu deutlichen Zeitersparnissen.
Wir unterstützen Sie im Instandhaltungsmanagement bei der Wahrnehmung der Betreiberverantwortung
Der Wartungsplaner bietet eine Planung, Durchführung, Steuerung, Dokumentation von Instandhaltungsmaßnahmen.
Die Software erfasst die Störungsmeldungen und qualifiziert diese.
Die Erinnerungsfunktionen sorgen für eine Verfolgung der Störungsbehebung.
Lassen Sie sich automatisch über den Bearbeitungsstatus benachrichtigen.
Generieren Sie Arbeitsaufträge zur Verfolgung der Realisierung mit Termin- und Kostenkontrolle.
Überblick über die Wartungen - gewusst wie!
Die Dokumentation für der Wartungstermine muss so beschaffen sein, dass ein sachverständiger Dritter sich innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die durchgeführten Wartungen verschaffen kann.