Transparenz in der Anlagenprüfung
Unter die Anlagenprüfung fallen Anlagen mit elektrischer Ausrüstung, die mit Nennspannungen bis einschließlich 1000 V Wechselspannung oder bis einschließlich 1500 V Gleichspannung und mit Nennfrequenzen bis einschließlich 200 Hz betrieben werden.