Wartungssoftware. Enorme Zeitersparnis. Wartungen und Inspektionen termingerecht durchführen. Wir bieten eine Wartungssoftware zur Dokumentation der Anlagenwartung
vollständige Informationen bei der Übergabe an Kollegen
Bei der Übergabe an einen Kollegen oder Nachfolger muss lückenlos jedes Detail zu jeder Wartung und Prüfung weiter gegeben werden.
Gerade die Weitergabe von Wartungsinformationen, die in der Regel von Mitarbeiter zu Mitarbeiter bei einer Übergabe erfolgt, stellt die Instandhaltungsabteilung immer wieder vor umfangreiche Herausforderungen. Oftmals werden wichtige Details bei der Übergabe vergessen, wenn diese nicht einwandfrei dokumentiert wurden.
3 Tipps für Ihre Regalprüfung
Welche Regale müssen regelmäßig geprüft werden?
Es gibt wesentliche Unterschiede über die Art und Weise wie eine Regalprüfung durchgeführt werden soll.
Die DGUV Regel 108-007 definiert Lagereinrichtungen und Regale als Arbeitsmittel - somit unterliegen Sie den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet Arbeitgeber dazu, sämtliche Lagereinrichtungen und Regale systematisch und regelmäßig durch einen Regalprüfer zu prüfen.
Wie ist das Protokoll einer Regalprüfung aufgebaut?
Das Prüfprotokoll der Regalprüfung beinhaltet eine Dokumentation aller Mängel.
Das Protokoll wird nach der Prüfung vor Ort erfaßt und an den Prüfbericht im Wartungsplaner als Dateianhang angehängt.
Welche Anforderungen gelten bei internen Regalprüfungen?
Zu Beginn ist zu überprüfen ob das Regal entsprechend der Montageanleitung aufgebaut wurde.
Wichtig ist, dass die Verbände vorhanden und an der richtigen Stelle angeordnet sind.
Jede Veränderung an den Fachhöhen und Feldweiten beeinträchtigt die Tragfähigkeit.
Es ist bei der Regalprüfung darauf zu achten, dass die Tragfähigkeitsangaben aus der Montageanleitung eingehalten werden.
Die Vorgaben im Wartungsmanagement stellen für Unternehmen meist eine große Herausforderung dar
Die Einhaltung von Vorgaben im Wartungsmanagement und die erfolgreiche Durchführung von Audits stellen für Unternehmen meist eine große Herausforderung dar.
Mit normalen Office-Programmen oder gar klassisch mit Papier und Bleistift, ist die Erfüllung aller Anforderungen an die Dokumentation der Wartungen eine wahrliche Mammutaufgabe und bringt den Wartungsmanager schnell an seine Grenzen.
Abhilfe schafft hier oftmals eine entsprechende Software-Lösung wie die Wartungsplaner Software. Sie kann in vielen Aufgabenbereichen des Management unterstützen und diese Aufgaben effektiver, sicherer und wirtschaftlicher gestalten.
Die Wartungsplaner Software der HOPPE Unternehmensberatung zeichnet beispielsweise die Wartungen zuverlässig auf, erinnert an die nächste Wartung. Das Reporting und das Wartungs-Dashboard vereinfacht das Arbeiten.
Ein solches systematisches und modernes Programm eröffnet Unternehmen somit die Möglichkeit, die Qualität der Prozesse auf kontinuierlich hohem Niveau zu halten.
Dokumentieren, Organisieren, Auswerten – mit dem Wartungsplaner gehen diese Aufgaben locker von der Hand.
Digitalisieren Sie einfach, effizient und rechtssicher den Arbeitsschutz Ihrer Organisation
Erreichen Sie mit dem Wartungsplaner Ihre Zertifizierung gemäß ISO 14001, ISO 50001 und ISO 45001.
Die Software unterstützt Sie bei sämtlichen Prozessen im Prüffristenmanagement.
Für den sicheren Zustand der Arbeitsmitteln sind regelmäßige und dokumentierte Prüfungen erforderlich.
Die Sicherheit von Arbeitsmitteln muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für alle Arbeitsmittel, wie z.B. Maschinen, Anlagen, Elektrogeräte und Werkzeuge, die im Betrieb benutzt werden über die gesamte Nutzungsdauer regelmäßig durch eine befähigte Person überprüft werden.
Ein sicherheitswidrige Zustände wird somit rechtzeitig erkannt.
Die Gefährdungspotentiale und die Gefährdungen müssen frühzeitig beseitigt werden.
Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert.
Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)
Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:
- Leitern und Tritte
- Anschlagmittel
- Stapler, Flurförderfahrzeuge
- Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
- PSA
- Anschlag und Lastaufnahmemittel
- Regale und Lagereinrichtung