DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfung elektrischer Anlagen durch Elektrofachkraft

elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.

DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüftermine korrekt verwalten

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.


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Management der Prüftermine mit einer digitalen Lösung
Die Digitalisierung nimmt Auswirkung auf jede Branche.
Im Wartungs- und Prüfmanagement werden digitale Verfahren und Lösungen verstärkt zum alltäglichen Begleiter.
Mobile Erfassungsgeräte und Softwarelösungen kommen verstärkt zum Einsatz und unterstützen nachhaltig.

Die ideale Ergänzung zum HOPPE Wartungsplaner sind die mobilen Lösungen.
Durch die Apps lässt es sich per Smartphone auf Wartungsaufgaben, Wartungsberichte und Prüfprotokolle schnell und flexibel zugreifen.

Kontrolle über den nächsten Wartungstermin
Der Wartungsplaner ist die Instandhaltungssoftware, die Ihnen eine Übersicht über Ihre Maschinen und Anlagen liefert. Die Software liefert zusätzlich eine Kontrolle über die nächsten Wartung und den Arbeitsaufträgen.

Warum eine Wartungsssoftware?
Wartungstätigkeiten sind ein elementarer Bestandteil einer sicheren und effektiven Produktion.
Durch die Aufgaben der Instandhaltungsmitarbeiter werden Produktionsfehler oder gar Produktionsausfälle vermieden. Diese können beispielsweise aufgrund von Verschleißerscheinungen an der Maschine oder am Werkzeug auftreten.

Eine Wartungsssoftware unterstützt Unternehmen dabei, die Wartungsarbeiten auf die jeweiligen Maschinen und Mitarbeiter zu planen, mithilfe von intuitiven Prozessanweisungen durch die Tätigkeiten zu führen, Probleme zu beheben und Instandhaltungstätigkeiten auswertbar zu machen.

Insbesondere hinsichtlich Audits ist es elementar, eine vollständige Rückverfolgbarkeit von Instandhaltungstätigkeiten zu ermöglichen.

Die Instandhaltungssoftware der Hoppe Unternehmensberatung bildet alle Anforderungen eines modernen Computerized Maintenance Management Systems (CMMS) ab.
Die Instandhaltungssoftware Wartungsplaner ist ein einfach zu bedienendes Dokumentationswerkzeug für alle Belange zu technischen Anlagen.
Neben der digitalen Überwachung von Prüf- und Wartungsterminen werden auch die Prüfprotokolle mit dem integrierten Dokumentenmanagement verwaltet. Mit unserem Instandhaltungsprozess protokollieren Sie alle Details für ein digitalisiertes Asset Management.

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