Arbeitssicherheitssoftware für alle Belange des Arbeitsschutzes
Arbeitgeber sind nach den §§ 5 + 6 des ArbSchG gesetzlich verpflichtet durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Sicherheit ihrer Beschäftigten zu sorgen und Verbesserungen herbeizuführen.
Die Arbeitssicherheitssoftware Wartungsplaner unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung und bietet vielfältige Möglichkeiten für die Dokumentation und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Unsere Software bietet eine Übersicht aller Aufgaben und Termine, eine Sortierung nach verschiedenen Kriterie, und eine Priorisierung an.
Haben Sie alles im Blick – auch mobil
Mit der App von Wartungsplaner haben Sie auch von unterwegs Zugriff auf Ihre Daten.
Fragen Sie den aktuellen Wartungsstatus Ihrer Geräte ganz einfach durch Eingabe der Inventarnummer oder Scannen des QR- oder DataMatrix-Codes ab.
Die Wartungsplaner-App ermöglicht es die Wartungen oder Prüfungen direkt vor Ort durchzuführen.
Mit dem Prüfformular lässt Sie die Sachkundeprüfung genauso einfach durchführen wie am PC oder Notebook.
In unseren Workshops bieten wir Ihnen konkrete Informationen und praxisnahe Tipps, wie Ihnen der Einstieg in das Wartungsmanagement mit dem Wartungsplaner gelingen kann.
Die nächste Generation des Wartungsmanagement
Wartungsmanagement-Software, die Ihr Unternehmen stärker macht.
Unabhängig von der Art Ihres Unternehmens helfen wir Ihnen, den Überblick zu behalten.
Dank unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Bereich Wartungsmanagement gibt Ihnen unsere Lösung einen klaren Überblick über Ihre Wartungen, damit Sie keinen Termin mehr versäumen.
Bringen Sie Ihre Wartungsmanagement auf den neuesten Stand
Mit der einsatzfertigen Software Wartungsplaner bringen Sie Ihre Wartungsmanagement einfach auf den aktuellen Stand!
Im Arbeitsschutz ist das Audit ein guter Anlass, um die jährlich wiederkehrenden Überprüfungen durchzuführen.
So sorgen Sie dafür, dass alle Maßnahmen immer auf dem aktuellen Stand sind.
Egal, ob sich die Arbeitsverfahren in Ihrem Unternehmen geändert haben oder Sie neue Maschinen und Technologien nutzen – Änderungen müssen im Wartungsmanagement und bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
Dies gilt genauso, wenn gesetzliche Grundlagen und Bewertungskriterien geändert wurden.