Inventaretiketten - Erleichtern Sie die die Kennzeichnung der Betriebsmittel
Die Inventaretiketten ermöglichen eine komfortable und dauerhafte Inventar-Kennzeichnung der Arbeits- und Betriebsmittel.
Stellen Sie sich Ihre Inventaretiketten bzw. Inventaraufkleber schnell und einfach zusammen.
Inventaretiketten mit Inventarnummer und Barcode und Firmenname
- Geben Sie den Text an. z.B. Firmenname oder prüfpflichtiges Arbeitsmittel
- Geben Sie die Nummerierung an z.B. 100001 - 102000
- Geben Sie den Barcode an z. B. Code39, Code 2/5, Code 128
Der Aufdruck ist beständig gegen Wasser, Sonne und Reinigungsmittel.
Perfekt geeignet für den Einsatz im Unternehmen.
Mit dem Wartungsplaner kommen Betriebe ihren Pflichten gemäß dem Arbeitsschutzgesetz lückenlos nach.
Wer die Prüftermine, Maßnahmen zum Arbeitsschutz, und die betrieblichen Mängel in der strukturierten und übersichtlichen Wartungsplaner-Software zuverlässig aufführt, erhält am Ende eine perfekte Dokumentation.
Schritt für Schritt können Sie jedes prüfpflichtige Betriebsmittel auf Sicherheitsmängel hin überprüfen und per Eintrag in den Wartungsplaner dokumentieren.
Der Prüfbericht wird als Beleg zu dieser Aufgabe einfach angehängt bzw. zugeordnet und steht somit allen Mitarbeiter zur Verfügung.
Die archivierten Prüfprotokolle und Prüfberichte sind stets nachvollziehbar und im Falle eines Audits jederzeit wieder abrufbar.
Dokumentation aller relevanten Prüftermine, Prüfungen und Wartungen.
Die Wartungsplaner Software verfügt über einen transparenten Überblick durch eine Zuordnung der Prüfgegenstände zu den Unternehmensbereichen, Gruppen und Kostenstellen.
Dokumentation gemäß den gesetzlichen Vorschriften
Hinterlegen Sie je Arbeits- und Betriebsmittel alle relevanten Dokumente wie Prüfprotokolle und Zeugnissen gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
Wie Sie Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmem gewährleisten
Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und mit Einleitung entsprechender Maßnahmen zu minimieren.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass sie ebenso einen Ist-/Soll-Abgleich vorzunehmen haben, um zu eruieren, ob die veranlassten Schritte zum gewünschten Erfolg führten.
Informationen zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Nach Arbeitsschutzgesetz § 3 gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen entsprechend zu organisieren.
Der Arbeitgeber hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass diese im Arbeitsalltag auch tatsächlich angewendet werden.