So gelingt die Gefährdungsbeurteilung
Unternehmer sind Sie nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen regelmäßig zu bewerten und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
In wenigen Schritten erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung rechtssicher.
mit dem Modul Gefährdungsbeurteilung im Wartungsplaner erstellen Sie einfach und kompakt eine Gefährdungsbeurteilung.
Mit der Gefährdungsbeurteilung Software, haben Sie ein Tool um die Sicherheit und die Gesundheit Ihrer Belegschaft zu gewährleisten und gleichzeitig die rechtlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen effektiv zu erfüllen.
So setzen Sie modernen Arbeitsschutz digital im Unternehmen um
Die Arbeitssicherheit und der Arbeitsschutz sind weit mehr als nur Vorschriften und Gesetze. Wer sie strategisch angeht, steigert nicht nur die Sicherheit im Unternehmen, sondern auch die Wirtschaftlichkeit.
Was gehört eigentlich alles beim Thema Arbeitssicherheit dazu?
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind meistens ein Paket.
Es fängt dabei an, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen und dafür zu sorgen, dass sie eingehalten werden.
Es geht darum, Risiken zu identifizieren und Abhilfemaßnahmen zu schaffen, um das Risiko zu reduzieren.
Unternehmen, denen das Thema sehr wichtig ist integrieren die Arbeitssicherheit im täglichen Arbeiten.
Das Interesse für Arbeitsschutz ebbt aber mit der Zeit wieder ab.
Hier braucht es digitale Arbeitssicherheit-Prozesse und Verfahren, um dauerhaft am Ball zu bleiben und das Thema zu etablieren.
Die Digitalisierung bei der Verbesserung der Arbeitssicherheit spielt eine wichtige Rolle
Mit dem Wartungsplaner können Führungskräfte sicherstellen, dass Arbeitssicherheit in allen Ebenen des Unternehmens ernst genommen wird.
Es braucht zu allererst die Führungskräfte, die das Thema auf die Tagesordnung bringen und immer wieder aktiv zeigen, dass es ihnen wichtig ist. Sie müssen klar kommunizieren, dass es eine Arbeitsschutzsoftware gibt, die dafür sorgt das Prüftermine eingehalten werden.
Die Arbeitsschutzsoftware Wartungsplaner von der HOPPE Unternehmensberatung sorgt für Kontinuität und Verlässlichkeit.
Mit dem Tool können Sie das Thema nicht komplett delegieren, sondern als Ihre Verantwortung wahrnehmen und entsprechend handeln. Für die oberste Führung heißt das, Führungskräfte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in die Pflicht nehmen.
So steigern Sie mit dem Wartungsplaner Ihre Unternehmens-Effizienz
Wartungsplaner verändert gerade die Spielregeln im Business. Wer jetzt die Chancen nutzt, verschafft sich einen klaren Vorsprung gegenüber dem Wettbewerb.
In unserem Intensiv-Seminar erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie den Wartungsplaner sinnvoll in Ihrem Unternehmen einsetzen – und entwickeln Ihren individuellen Umsetzungsplan für eine eigene Strategie.
Digitale Transformation im Wartungsmanagement leicht gemacht
Der 360°-Blick auf die Wartungen, Prüftermine und Instandhaltungen.
Digitale Technologien entwickeln sich rasant.
Im Bereich Wartungsmanagement scheitert die Umsetzung jedoch häufig an Komplexität, Fachkräftemangel oder Budgets.
Der Wartungsplaner der Hoppe Unternehmensberatung durchbricht diesen Kreislauf:
Die Software-Lösung ist einfach zu installieren, kostengünstig und sofort einsatzbereit.
Prüfung Leitern und Tritte – das sollten Sie wissen
Unternehmer tragen Verantwortung für die Sicherheit ihrer Angestellten.
Der Wartungsplaner dokumentiert Leiterprüfungen.
Prüfungen von Leitern & Tritten zuverlässig dukumentieren.
Unsere Software bietet alles, was Sie für die Dokumentation und Steuerung vorgeschriebener Leiterprüfungen brauchen.
Gesetzlich ist in der geltenden Betriebssicherheitsverordnung §3 und §14 festgelegt,
dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 durchgeführt werden muss.
Die Zeitintervalle für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, nach der Nutzungshäufigkeit,
der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Der Wartungsplaner dokumentiert die regelmäßige Überprüfung nach sicherheitsrelevanten
und technischen Kriterien gemäß einschlägiger Regelwerke (DGUV Vorschrift 208-016, BetrSichV).