"Die mobile Service-App hat uns gleich begeistert – von der Funktionalität und Usability“, erklärt Stefan Egli, Geschäftsführer der Egli’s frische Küchen-Kräuter AG. „Damit können wir unsere Anforderungen weitestgehend im Standard umsetzen. Außerdem hat uns das Team der HOPPE Unternehmensberatung mit ihrer Beratung und Branchenerfahrung komplett überzeugt."
Eine gründliche Kontrolle ist für jede Maschine obligatorisch.
Die Bestandsaufnahme der Maschinen vor Ort ist der erste und wichtigste Schritt zur Durchführung einer gelungenen Maschinenverwaltung.
Das gilt in erster Linie für die Technik, die Arbeitssicherheit und Ergonomie.
Aber auch für die Abwicklung der Wartungen, Überholungen, Demontage, Inbetriebnahme und Unterweisungen sind zentrale Themen, die mit der
Wartungsplaner Software von HOPPE abgedeckt werden.
Eine gründliche Kontrolle, Instandsetzung und Wartung ist für jede Maschine obligatorisch.
Verborgene Schäden und verdeckter Verschleiß werden so erkannt und können Instand gesetzt werden.
Digitale Prüfung der Arbeitsmittel
- Identifikation der Arbeitsmittel durch Barcode-Etiketten
- einfacher Massenimport von vorhandenen Excel-Daten
- Angepasst an die Bedürfnisse für Prüfer und Unternehmen
- Rechtssicherheit bei Audits: Prüfungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben
- Automatische Erinnerungen an Prüftermine
Klare Strukturen, übersichtliche Auswertungen, vorausschauende Terminübersicht
So gelingt die Gefährdungsbeurteilung
Unternehmer sind Sie nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen regelmäßig zu bewerten und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
In wenigen Schritten erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung rechtssicher.
mit dem Modul Gefährdungsbeurteilung im Wartungsplaner erstellen Sie einfach und kompakt eine Gefährdungsbeurteilung.
Mit der Gefährdungsbeurteilung Software, haben Sie ein Tool um die Sicherheit und die Gesundheit Ihrer Belegschaft zu gewährleisten und gleichzeitig die rechtlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen effektiv zu erfüllen.
Terminieren Sie die regelmäßige Betriebsbegehungen, erstellen Sie mit dem Wartungsplaner ein Gefahrstoffkataster, und denken sie an die Gefährdungsbeurteilungen mit dem Maßnahmenkatalog.