Mit dem Wartungsplaner kommen Betriebe ihren Pflichten gemäß dem Arbeitsschutzgesetz lückenlos nach.
Wer die Prüftermine, Maßnahmen zum Arbeitsschutz, und die betrieblichen Mängel in der strukturierten und übersichtlichen Wartungsplaner-Software zuverlässig aufführt, erhält am Ende eine perfekte Dokumentation.
Schritt für Schritt können Sie jedes prüfpflichtige Betriebsmittel auf Sicherheitsmängel hin überprüfen und per Eintrag in den Wartungsplaner dokumentieren.
Der Prüfbericht wird als Beleg zu dieser Aufgabe einfach angehängt bzw. zugeordnet und steht somit allen Mitarbeiter zur Verfügung.
Die archivierten Prüfprotokolle und Prüfberichte sind stets nachvollziehbar und im Falle eines Audits jederzeit wieder abrufbar.
Prüfung von Arbeitsmittel
Betriebe haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Arbeitsmittel regelmäßig nach den dafür vorgesehenen Unfallverhütungsvorschriften durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Nach abgeschlossener Prüfung der Arbeitsmittel erstellt der Wartungsplaner eine Prüfdokumentation (Prüfberichte).
Hub- & Zuggeräte: Prüfung von Hub- und Zuggeräten gem. DGUV Vorschrift 54
Krane: Prüfung von Kranen gem. DGUV Vorschrift 52
Regale: Regalprüfung nach der DGUV Regel 108-007 (BGR 234)
Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Türen & Tore: Prüfung von Türen und Tore gem. ASR A1.6/7
Leitern & Tritte: Prüfung von Leitern, Tritte und Fahrgerüste gem. DGUV Information 208-016
Flurförderzeuge: Prüfung von Staplern, Flurförderzeugen gem. DGUV Vorschrift 68 ( UVV )
Hubarbeitsbühnen: Prüfung von Hubarbeitsbühnen gem. DGUV Grundsatz 308-002
Bereit für die Digitalisierung im Arbeitsschutzmanagement?
In der heutigen Automatisierung suchen Unternehmen für die Digitalisierung ihrer Arbeitschutztermine nach ganzheitlichen Systemlösungen, die möglichst einfach einzubinden sind und dennoch individuell an die Applikation angepasst werden können.