Gesundheitsgefahr durch Legionellen – neue Pflichten für Anlagenbetreiber
Um die Ausbruchruchgefahr der Legionellen zu minimieren, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die 42. Verordnung über Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider (42. BImSchV.) veröffentlicht.
Legionellen sind natürlich vorkommende Umweltkeime, die in geringen Konzentrationen in Gewässern und im Boden vorkommen und so aus der Umwelt in technische Anlagen gelangen können.
Unter passenden Bedingungen, wie die Temperatur (25-45 °C) und Nahrung können sie sich in technischen Anlagen anreichern und stark vermehren, wenn nichts unternommen wird.
Kommt es dann zu Austrag von Aerosolen aus Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen oder Nassabscheidern in die Umgebungsluft, besteht ein erhöhtes Risiko, dass Legionellen in die Umgebungsluft abgegeben werden und somit eine Gefährdung für die Umgebung dieser wasserführenden Systeme darstellt.
Betreiberpflichten
Die Prüfung erfolgt durch eine hygienisch fachkundige Person anhand einer Checkliste.
Die Dokumentation erfolgt im im Betriebstagebuch!
Wenn technische Defekte zu einer Vermehrung oder Ausbreitung von Legionellen führen können hat der Betreiber
- Ursachen der Störung zu ermitteln
- erforderlichen Maßnahmen ergreifen
- Dokumentation im Betriebstagebuch