Organisieren Sie verschiedene Aufgaben
Das Programm ermöglicht die Verwaltung von verschiedenen Aufgaben wie Wartungen und Reparaturen zu organisieren.
Die Mitarbeiter können die Aufgaben erstellen und diese zur Bearbeitung an andere Mitarbeiter übermitteln.
Der Wartungsplaner ermöglicht die Hinzufügung der zusätzlichen Gruppierungen je nach Auswahl der Kategorie, Typ oder Gruppe wodurch die Verwendung sehr flexibel ist.
Das Programm beinhaltet ein spezielles Journal, in dem man leicht einsehenkann, wer wann welche Wartungen durchgeführt hat.
Falls notwendig, kann man das Journal im gewünschten Format immer ausdrucken – XLSx, CSV oder PDF.
Qualität, die überzeugt!
Gemeinsam mit unseren starken Partnern betreuen wir namhafte Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen.
Begeisterten Anwender, die sich dank Wartungsplaner rechtssicher organisieren, sind der beste Beweis dafür, dass unsere individuelle Prüftermin-Managment-Lösung überzeugt.
Implementieren Sie ein erfolgreiches Arbeitsschutzmanagementsystem
Der Schutz und die Sicherheit von Mitarbeitern ist nicht nur eine grundlegende Verpflichtung, sondern auch eine komplexe Herausforderung, die mit den dynamischen Veränderungen in der Gesetzgebung und unternehmensspezifischen Anforderungen Schritt halten muss.
Aufgaben im Arbeitsschutz delegieren
Delegieren Sie als Führungskraft die Aufgaben im Arbeitsschutz.
Setzen Sie mit einer digitalen Lösung neue Maßstäbe im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Mit der praxisnahen Software Wartungsplaner managen Sie Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen.
Nutzen Sie diese Gelegenheit und sammeln Sie Erfahrungen mit dem Wartungsplaner und erhalten Sie wertvolle Tipps für die Umsetzung.
Ihre einfache Instandhaltungssoftware
Mit dem Wartungsplaner hinterlegen Sie zur Wartung alle wichtigen Daten direkt am PC.
Sie erstellen Ihre Planung und Reporting einfach in einem modernen Design.
Die Installation und Einrichtung ist sehr einfach gehalten – legen Sie gleich los, es ist keine Schulung notwendig.
Abkürzungen - Beschreibung
- HochhVO - Hochhausverordnung
- KhBauVO - Krankenhausbauverordnung
- LfB - Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht
- MPBetreibV - Medizinprodukte-Betreibr VO
- MPG - Medizinprodukte Gesetz
- MRL - EG-Maschinenrichtlinie
- RdErl NW - Runderlass des Minesteriums für Städtbau und Wohnen, Kultur und Sport
- RöV - Röntgenverordnung
- RRwS - Richtlinie für Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
- SächsTechPrüfVO - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht
- SkPersVO - Sachkundige-Personen-Verordnung
- SP - Sachkundige Person
- SPrüfV - Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung
- StörfallV - Störfallverordnung
- StrSchV - Strahlenschutzverordnung
- SV - Sachverständiger
- TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
- ThürTechPrüfVO - Thüringer Verordnung über die Prüfung technischer Anlage und Einrichtungen in Gebäuden
- TPrüfV - Technische Prüfverordnung
- TPrüfVO - Technische Prüfungsverordnung - Sachsen-Anhalt
- TPrüfVO - Technische Prüfverordnung - Nordrhein-Westfalen
- TRB - Technische Regeln Druckbehälter
- TRbF - Technische Richtlinie über den Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
- UVV - Unfallverhütungsvorschriften
- VAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
- VbF - Verordung über brennbare Flüssigkeiten
- VBG - Verband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften
- VDE - Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
- VdS - Verband der Sachversicherer
- VkV - Verkaufstättenverordnung
- VkVO - Verkaufstättenverordnung
- VOGL - Verordnung über Gashochdruckleitungen
- VStättV - Versammlungsstättenverordnung
- VStättVO - Versammlungsstättenverordnung
- VvVFeuA - Verwaltungsvorschrift über Feuerungsanlagen
- WHG - Wasserhaushaltsgesetz
- ZfP - zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
- ZH - Berufsgenossenschaftliche Richtlinie, Sicherheitsregeln, Grundsätze, Merkblätter
- ZS - Zertifizierstelle
- ZÜS - Zugelassene Überwachungsstelle nach § 14 GSG
Wartungsplaner unterstützt Sie dabei, die Sicherheit in Ihrem Betrieb zu gewährleisten.
Prüfungsrelevante Objekte können über Barcode-Etiketten, QR-Codes oder RFID Tages individuell gekennzeichnet und mit der mobilen APP gelesen werden.
Eine Kamerafunktion ermöglicht es zudem, die Objekte zu fotografieren und somit in bildlicher Form zu dokumentieren.
Wir bieten einen entscheidenden Mehrwert durch Digitalisierung in der Instandhaltung
Mit einer leistungsfähigen Instandhaltungssoftware decken Sie den gesamten Kreislauf von der Planung, Durchführung und Dokumentation bis zur Analyse ab.
Durch umfassende Prozesstransparenz können sich Instandhaltungsleiter darauf verlassen, dass sie ihre Ressourcen richtig einplanen.
Als Instandhalter haben Sie mit der Instandhaltungssoftware einen Zugriff auf alle Informationen zur Instandhaltung, Reparatur und Wartung.
Prüfung von Arbeitsmittel
Betriebe haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Arbeitsmittel regelmäßig nach den dafür vorgesehenen Unfallverhütungsvorschriften durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Nach abgeschlossener Prüfung der Arbeitsmittel erstellt der Wartungsplaner eine Prüfdokumentation (Prüfberichte).
Hub- & Zuggeräte: Prüfung von Hub- und Zuggeräten gem. DGUV Vorschrift 54
Krane: Prüfung von Kranen gem. DGUV Vorschrift 52
Regale: Regalprüfung nach der DGUV Regel 108-007 (BGR 234)
Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Türen & Tore: Prüfung von Türen und Tore gem. ASR A1.6/7
Leitern & Tritte: Prüfung von Leitern, Tritte und Fahrgerüste gem. DGUV Information 208-016
Flurförderzeuge: Prüfung von Staplern, Flurförderzeugen gem. DGUV Vorschrift 68 ( UVV )
Hubarbeitsbühnen: Prüfung von Hubarbeitsbühnen gem. DGUV Grundsatz 308-002