Elektrische Geräte - Geräteprüfung Wiederholungsprüfung

Prüfung elektrischer Anlagen durch Elektrofachkraft

Prüfung der ortsveränderlichen elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel

Wiederholungsprüfungen nach den aktuellen Vorgaben der DIN EN 50678 VDE 0701 und DIN EN 50699 VDE 0702

Wer darf die ortsveränderlichen elektrischen Geräte prüfen?

Wiederholungsprüfungen nach den aktuellen Vorgaben der DIN EN 50678 VDE 0701 und DIN EN 50699 VDE 0702
Verwenden Sie in Ihrem Betrieb elektrische Geräte und Arbeitsmittel, sind Sie verpflichtet Wiederholungsprüfungen nach den aktuellen Vorgaben der DIN EN 50678 VDE 0701 und DIN EN 50699 VDE 0702 (Nachfolgenormen der DIN VDE 0701-0702), 0100-600 und 0105-100 durchzuführen.

Setzen Sie Vorgaben nicht um, müssen Sie im Ernstfall nachweisen, dass es auch unter deren Anwendung zu einem Unfall gekommen wäre.
Gelingt Ihnen das nicht, erwarten Sie ernstzunehmende Rechtsfolgen aufgrund des vorliegenden gravierenden Organisationsverschuldens und es droht der Verlust des so wichtigen Versicherungsschutzes.

Wer darf die ortsveränderlichen elektrischen Geräte prüfen?
Die Betriebsmittelprüfung ist von einer befähigten Person vorzunehmen. Eine befähigte Person im Sinne der TRBS 1203 ist, wer aufgrund seiner Ausbildung, Berufserfahrung und Tätigkeit die erforderlichen Fachkenntnisse besitzt. Daher muss die befähigte Person mindestens über eine elektrotechnische Ausbildung und dem Status der Elektrofachkraft verfügen, um die von den Betriebsmitteln ausgehenden Gefahren beurteilen zu können.
Prüfungen durch elektrotechnisch unterwiesene Personen sind ebenfalls zulässig.
Der Wartungsplaner dokumentiert jede Geräteprüfung, die Sie aufgrund der vorgeschriebenen DGUV Vorschrift brauchen.

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

Die von der DGUV angeordnete Betriebsmittelprüfung ist wichtig zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und zur Wahrung des Versicherungsschutzes.

Durchführung von Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten
Voraussetzung zur Durchführung der Prüfung ist es, daß die verantwortliche Elektrofachkraft die anzuwendenden elektrotechnischen Regeln, insbesondere DIN VDE 0105, „Betrieb von elektrischen Anlagen“ und DIN VDE 0701-0702 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte - Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“ zur Verfügung hat, diese kennt und anwenden kann.
Die zur Prüfung verwendeten Messgeräte müssen der DIN VDE 0413 bzw. EN 61557 DIN 0404 entsprechen.


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Prüfungstermine und Prüfristen nicht mehr versäumen
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Führen Sie die Wartungs- und Instandhaltungen digital durch. Der Wartungsplaner ermöglicht eine einfache Planung, Dokumentation und Erfüllung Ihrer Wartungspflichten.

Tracken Sie Störungen, Reparaturen & Defekte
Der Wartungsplaner zeigt, welche Geräte, Maschinen und Anlagen wie oft defekt sind.

Der Wartungsplaner ermöglicht eine zentrale Informationsquelle.
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Die Einführung neuer Technologien in der Software gestützten Instandhaltung hat einen bedeutenden Einfluss auf die Effizienz und Leistungsfähigkeit des Anlagenmanagements. Mit dem Asset Management HOPPE Wartungsplaner können Sie den Zustand und die Leistung Ihrer Anlagen optimieren.

Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter
Für Sie als Maschinenbetreiber, Produktionsleiter oder Instandhaltungsleiter steht die Funktion Ihrer Maschinen und Anlagen im Fokus. Doch als Arbeitgeber müssen Sie sich auch den Themen Arbeits- und Betriebssicherheit stellen - bereits vom ersten Mitarbeiter an.

Der Arbeitgeber muss Arbeitsmittel wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen lassen, wenn diese Einflüssen ausgesetzt sind, die Schäden verursachen und damit zu Gefährdungen der Beschäftigten führen. Die Prüffristen sind nach § 3 Absatz 6 BetrSichV zu ermitteln.

Auch Ihre elektrischen Betriebsmittel und andere technische Arbeitsmittel müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Unfallverhütungsvorschriften (bspw. DGUV Vorschrift 3) Ihrer Berufsgenossenschaft regelmäßig geprüft werden.

Die Software Wartungsplaner hilft Ihnen dabei, die Sicherheit Ihrer Angestellten zu gewährleisten und liefert klare Aussagen zum Zustand Ihrer Maschinen und Geräte. Damit erfüllen Sie Ihre Pflichten gegenüber dem Gesetzgeber.
Dokumentieren Sie auch die Wartungen und Kontrolle laut den Herstellerangaben als auch die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die bspw. in aktuellen Normen wiedergegeben sind.
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Übersichtliche Prüfliste
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Sie werden automatisch und rechtzeitig über anstehende Prüfungen oder Wartungen informiert

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Durch die Anzeige in Rot, Gelb, Grün sieht man mit dem Wartungsplaner auf einen Blick was wann fällig ist.

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