Elektroprüfung DGUV. Aufgaben der Elektrofachkraft.

Prüfung elektrischer Anlagen durch Elektrofachkraft

elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.

Wartungsplaner dokumentiert alles, was Sie für die vorgeschriebene DGUV Vorschrift elektrische Anlagen brauchen.

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3


Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Alle Unternehmen, die ortsveränderliche elektrische Geräte verwenden, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0701-0702 betroffen.
Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet.
Mit dem Wartungsplaner kommen Sie gesetzlichen Dokumentationspflicht der elektrischen Betriebsmittel nach.

Jedes Prüfprotokoll DGUV Vorschrift 3 ist im Wartungsplaner griffbereit. Über 25 Jahre Erfahrung.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Erledigen Sie ihre Arbeiten einfacher und sicherer als je zuvor. Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

Durchführung von Wiederholungsprüfungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Voraussetzung zur Durchführung der Prüfung ist es, daß die verantwortliche Elektrofachkraft die anzuwendenden elektrotechnischen Regeln, insbesondere DIN VDE 0105, „Betrieb von elektrischen Anlagen“ und DIN VDE 0701-0702 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte - Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“ zur Verfügung hat, diese kennt und anwenden kann.
Die zur Prüfung verwendeten Messgeräte müssen der DIN VDE 0413 bzw. EN 61557 DIN 0404 entsprechen.


nach der DGUV Vorschrift 3 - Prüfung von ortsveränderlichen elektrisch

Elektro DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll
Prüfung elektrischer Anlagen durch die Elektrofachkraft. elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.

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Instandhaltungssoftware für die Logistikbranche

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Betriebs- und Funktionssicherheit der Maschinen in der Logistik. Mit dem richtigen Tool Prüffristen und Wartung in der Logistik professionell verwalten

Es gibt viele Definitionen für den Instandhaltungsbegriff.
Grundsätzlich ist die Instandhaltung die Gesamtheit der Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes sowie zur Festlegung und Beurteilung des Ist-Zustandes.

Die Norm DIN EN 13460 definiert alle notwendigen Dokumente für die Instandhaltung
Diese Norm definiert, welche Elemente eine Dokumentation zur Instandhaltung enthalten muss. Eine normierte technische Dokumentation der Instandhaltung bietet einen Ansatzpunkt, um die gute und reibungslose Organisation in der Instandhaltung nachzuweisen.

Instandhalter nutzen eine Instandhaltungssoftware, die Ihnen Übersicht und Kontrolle über Ihre Maschinen und Anlagen, Aufgaben und Instandhaltungsmaßnahmen liefert.
Die Instandhaltungssoftware der HOPPE Unternehmensberatung kann die Wartungspläne zu den Maschinen und Anlagen abbilden. Weiterhin kann die Instandhaltungssoftware Wartungsplaner auch Daten die korrektive Instandhaltung, präventiven Instandhaltung und Maßnahmen zu Verbesserung erfassen.

Für die Instandhaltung gibt es Standards ( siehe DIN EN 13306 )
Die Instandhaltungssoftware wurde von der HOPPE Unternehmensberatung entwickelt, um Standards wie die DIN EN 13306 einfach in Ihre Instandhaltungsprozesse zu integrieren.
Instandhaltung ist nach DIN EN 13306 und DIN 31051 die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen, sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus eines Objekts ( Betriebsmittel, Bauelemente, Geräte), die dem Erhalt oder der Wiederherstellung ihres funktionsfähigen Zustands dient, sodass es die geforderte Funktion erfüllen kann.

In der europäischen EN 13306 hat das zuständige Europäische Komitee für Normung (CEN) eine Vereinheitlichung der Definition der Grundbegriffe für alle Arten der Instandhaltung und des Instandhaltungsmanagements – unabhängig von der Art des betrachteten Objekts – vorgenommen und die Grundbegriffe, einschließlich ihrer Definitionen, in Form eines Instandhaltungswörterbuchs festgeschrieben. Die Instandhaltung ausschließlich von Software ist von dieser Norm ausgenommen.

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