Wartungsplaner für Wartungen, Reparaturen und Prüfungen
Der Wartungsplaner ist so benutzerfreundlich, dass keine Schulung erforderlich ist.
Mehrere Industriebetriebe setzen den HOPPE Wartungsplaner bereits ein.
Mit unserer Software unterstützen wir Sie bei Ihren Audits und Zertifizierungen.
Kopf frei – für eine klarere Sicht auf das, was wirklich wichtig ist.
Termine, Aufgaben und Verpflichtungen sind in unseren Köpfen allgegenwärtig, kreisen ständig in unserem Geist.
Doch wenn die Menge an Informationen überwältigend wird, können wir an einen Punkt gelangen, an dem wir kognitiv überlastet sind.
Bei einem Punkt, an dem wir vor lauter Informationen erstarren und nicht mehr in der Lage sind, die Wartungen, Prüfungen und Reparaturen zu verarbeiten und entsprechend handeln, benötigen wir eine digitale Lösung.
Mit dem Wartungsplaner können Sie ihren Geist beruhigen und ihre Aufmerksamkeit auf die Wartungstermine schärfen.
Kopf frei – für eine klarere Sicht auf das, was wirklich wichtig ist.
Wartungsplaner deckt versteckte Einsparpotenziale auf
Die Implementierung der HOPPE Wartungsplaner Software in Unternehmen eröffnet zweifellos Einsparpotenziale, insbesondere im Bereich der Datenverarbeitung.
Ein entscheidender Aspekt ist die Möglichkeit, vorhandene, bisher ungenutzte Daten zu erschließen.
Der Wartungsplaner kann helfen, dies Maschinendaten sichtbar zu machen und diese für Analysen und Entscheidungen zu nutzen.
Wir unterstützen Unternehmen beim Aufbau der für die Implementierung erforderlichen Fähigkeiten und Ressourcen und verfolgen dabei einen integrativen Ansatz.
Unser Ziel ist es, den Wartungsplaner nahtlos in andere Lösungen zu integrieren.
Viele unserer Kunden nutzten veralterte Lösungen, bei denen Wartungen und Prüftermine in Papierform dokumentiert werden.
So wie man den Wartungsplaner nutzen kann, wollen wir es unseren Kunden ermöglichen, CMMS-System, also ein Computerized Maintenance Management System zu nutzen, ohne sich in die technischen Details vertiefen zu müssen.
Wir konzentrieren uns darauf, Wartungsplanung auf die Anwendungsebene zu bringen und sie so zugänglich und benutzerfreundlich wie möglich zu machen.
Wir vereinheitlichen wichtige Prozesse mit uneren technischen Hilfsmitteln.
Im Bereich der Digitalisierung erwarten wir umfangreiche Veränderungen im Arbeitsschutzmanagement. Auf diese Veränderung haben wir uns als Unternehmensberatung mit einer umfassenden digitalen Strategie vorbereitet. Denn selbstverständlich nimmt durch die Ortsunabhängigkeit bei der Nachfrage und der Erbringung digitaler Lösungen auch der Wettbewerbsdruck zu. Auf diese sich ändernden Marktbedingungen bereiten wir uns mit Anpassungen zukunftsorientiert vor. Voraussetzung für die Digitalisierung ist, dass wichtige Prozesse und technische Hilfsmittel vereinheitlicht werden. So stellen wir sicher, dass alle Anwender unserer Software Wartungsplaner die gleiche angestrebte Qualität und Entwickungsleistungen erhalten.
Ihr Papierkram wird mit dem Wartungsplaner erledigt.
Prüfbuch, Prüftermine und vieles mehr erledigen Sie mit dem Wartungsplaner ganz einfach per Software und APP.
Alle Ihre Dokumente zur Prüfungen und Wartungen digitalisieren und archivieren.
Sparen Sie wertvolle Zeit!
Erledigen Sie Ihre Büroarbeit mit der Dokumentation in einem Bruchteil der Zeit und konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche.
Papierloses Büro - Erinnerung an die Wartungstermine
Automatisieren Sie die Erinnerung an Ihre Wartungstermine.
Digitalisieren und archivieren Sie alle Dokumente wie z.B. Bedienungsanleitung, Prüfprotokoll, Prüfnachweis.
Sie können jederzeit auf das Archiv der Dokumente zugreifen.
Endlich alles im Griff mit den Prüfterminen
Der Wartungsplaner hilft Ihnen, Ihre Wartungstermine und Prüftermine im Geschäft stets im Überblick zu behalten und Ihre Prozesse zu vereinfachen. So hat Chaos keine Chance.
Wartungsplaner ist die Nr. 1 bei Leistung und Preis
Testen Sie die Arbeitsschutz-Software, die sich Ihren Anforderungen und Prozessen anpasst! Mehrfach ausgezeichnet z.B. Innovationspreis und Industriepreis.
Mehr als 25 Jahre Kompetenz. Überzeugende Referenzen. Höchst zufriedene Kunden.
Abkürzungen - Beschreibung
- HochhVO - Hochhausverordnung
- KhBauVO - Krankenhausbauverordnung
- LfB - Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht
- MPBetreibV - Medizinprodukte-Betreibr VO
- MPG - Medizinprodukte Gesetz
- MRL - EG-Maschinenrichtlinie
- RdErl NW - Runderlass des Minesteriums für Städtbau und Wohnen, Kultur und Sport
- RöV - Röntgenverordnung
- RRwS - Richtlinie für Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
- SächsTechPrüfVO - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht
- SkPersVO - Sachkundige-Personen-Verordnung
- SP - Sachkundige Person
- SPrüfV - Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung
- StörfallV - Störfallverordnung
- StrSchV - Strahlenschutzverordnung
- SV - Sachverständiger
- TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
- ThürTechPrüfVO - Thüringer Verordnung über die Prüfung technischer Anlage und Einrichtungen in Gebäuden
- TPrüfV - Technische Prüfverordnung
- TPrüfVO - Technische Prüfungsverordnung - Sachsen-Anhalt
- TPrüfVO - Technische Prüfverordnung - Nordrhein-Westfalen
- TRB - Technische Regeln Druckbehälter
- TRbF - Technische Richtlinie über den Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
- UVV - Unfallverhütungsvorschriften
- VAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
- VbF - Verordung über brennbare Flüssigkeiten
- VBG - Verband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften
- VDE - Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
- VdS - Verband der Sachversicherer
- VkV - Verkaufstättenverordnung
- VkVO - Verkaufstättenverordnung
- VOGL - Verordnung über Gashochdruckleitungen
- VStättV - Versammlungsstättenverordnung
- VStättVO - Versammlungsstättenverordnung
- VvVFeuA - Verwaltungsvorschrift über Feuerungsanlagen
- WHG - Wasserhaushaltsgesetz
- ZfP - zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
- ZH - Berufsgenossenschaftliche Richtlinie, Sicherheitsregeln, Grundsätze, Merkblätter
- ZS - Zertifizierstelle
- ZÜS - Zugelassene Überwachungsstelle nach § 14 GSG
Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500)
In der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) sind die erhaltenswerten Inhalte der zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften (Prüf- und Betriebsbestimmungen) zusammengestellt.
Somit werden die unverzichtbare Schutzziele von zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften ermöglicht.
Die BG-Regel folgt in ihrem Aufbau im Wesentlichen der Gliederung nach Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften.
Die Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften).
Die BG-Regeln richten sich an den Unternehmer.
Die BG-Regeln sollen bei der Umsetzung der Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften helfen.
Bei Beachtung der Empfehlungen der BG-Regeln kann man davon ausgehen, dass die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht werden.