Kranprüfung im Krankontrollbuch dokumentieren

Wiederkehrende Prüfung der Krane sicher im Blick

Nach Abschluss der Prüfung werden die überprüften Krane durch einen Nachweis gekennzeichnet und ers ergfolgt ein Eintrag im Krankontrollbuch,

An die Vorschriften zur Prüfung der Krane denken

Arbeiten durch den Kranführer vgl. Krankontrollbuch

Arbeiten an Kranen und deren Mängel müssen lückenlos dokumentiert werden.
Die Durchführung der wiederkehrenden Wartung bei Krananlagen ist eine vorbeugende Maßnahme, die dazu dient die Funktionssicherheit der Krananlagen für einen längeren Zeitraum zu gewährleisten.
Bei ortsveränderlichen Kranen, die an ihrem jeweiligen Standort auf- und abgebaut werden, hat er Mängel zusätzlich in ein Krankontrollbuch einzutragen.
Festgestellte Mängel oder erforderliche Reparaturen sind sofort im Kontrollbuch zu dokumentieren und umgehend dem Vorgesetzten vorzulegen

Krankontrollbuch: Managen und organisieren Sie die Kranprüfungen mit dem Wartungsplaner.
Unsere Software wurde für die Prüfung von Kranen, Flurförderzeugen und Gabelstapler entwickelt.
Behalten Sie den Überblick über derzeitige und zukünftige Termine und Fristen. Aufgrund der Modultechnik lässt sich der Wartungsplaner nach Bedarf an die Anforderungen anpassen.

Sichere Dokumentation: Überprüfen und warten Sie Ihre Krane.
Nach Abschluss der Prüfung / Wartung werden die überprüften Krane durch einen Instandhaltungsnachweis dauerhaft gekennzeichnet. Der Wartungsplaner erzeugt eine einen detaillierten Krankontrollbuch der durchgeführten Wartungsarbeiten.

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Pflichten des Kranführers
(1) Der Kranführer hat bei Arbeitsbeginn die Funktion der Bremsen und Notendhalteinrichtungen – ausgenommen Rutschkupplungen – zu prüfen. Er hat den Zustand des Kranes auf augenfällige Mängel hin zu beobachten. Bei drahtlos gesteuerten Kranen hat er die Zuordnung von Steuergerät und Kran zu prüfen.

(2) Der Kranführer hat bei Mängeln, die die Sicherheit gefährden, den Kranbetrieb einzustellen. Durchführungsanweisungen zu § 30 Abs. 2 Mängel, die die Sicherheit gefährden, sind z. B. Durchrutschen der Last infolge Versagens der Bremse, Seilbeschädigungen, Abfallen eines Seiles von Rollen oder Trommeln, Funktionsfehler der Steuerung, Versagen der Notendhalteinrichtungen und Überlastsicherungen, nicht mehr standsichere Aufstellung.

(3) Der Kranführer hat alle Mängel am Kran dem zuständigen Aufsichtführenden, bei Kranführerwechsel auch seinem Ablöser, mitzuteilen. Bei ortsveränderlichen Kranen, die an ihrem jeweiligen Standort auf- und abgebaut werden, hat er Mängel zusätzlich in ein Krankontrollbuch einzutragen.


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Ein strukturiertes Wartungskonzept sorgt für Langlebigkeit von Maschinen, Anlagen und Werkzeugen. Die Verringerung von Ausfallzeiten sparte am Ende Geld. Je weniger Arbeitszeit für administrative Tätigkeiten aufgewendet werden muss, desto effizienter werden Prozesse im Unternehmen.

Schadhafte Arbeitsmittel und Anlagen führen immer wieder zu schwerwiegenden Unfällen.
Verschiedene Vorschriften verlangen daher, dass sie regelmäßig überprüft werden.

Prüfung von Arbeitsmittel
Betriebe haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Arbeitsmittel regelmäßig nach den dafür vorgesehenen Unfallverhütungsvorschriften durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Nach abgeschlossener Prüfung der Arbeitsmittel erstellt der Wartungsplaner eine Prüfdokumentation (Prüfberichte).

Hub- & Zuggeräte: Prüfung von Hub- und Zuggeräten gem. DGUV Vorschrift 54
Krane: Prüfung von Kranen gem. DGUV Vorschrift 52
Regale: Regalprüfung nach der DGUV Regel 108-007 (BGR 234) Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Türen & Tore: Prüfung von Türen und Tore gem. ASR A1.6/7
Leitern & Tritte: Prüfung von Leitern, Tritte und Fahrgerüste gem. DGUV Information 208-016
Flurförderzeuge: Prüfung von Staplern, Flurförderzeugen gem. DGUV Vorschrift 68 ( UVV )
Hubarbeitsbühnen: Prüfung von Hubarbeitsbühnen gem. DGUV Grundsatz 308-002

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