Regelmäßige Prüf- und Wartungstermine sicher einhalten
Für Maschinen, elektrische Geräte und Arbeitsmittel sind regelmäßige Prüf- und Wartungstermine gesetzlich vorgeschrieben.
Der Wartungsplaner zeigt auf einem Blick, wann die letzte Überprüfung stattgefunden hat bzw. wann die nächste Wartung fällig ist.
TRBS 1201 - Prüffristen für Arbeitsmittel und Anlagen nach BetrSichV
Die TRBS 1201 ist ein zentrales Werk zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie erläutert Arten, Abläufe sowie geeignete Personen für die Prüfung und Kontrolle von überwachungsbedürftigen Anlagen und auch den elektrischen Arbeitsmitteln. Hierbei sollten Unternehmen insbesondere die darin enthaltenen Prüffristen einhalten, um die Sicherheit ihrer Angestellten zu gewährleisten und den rechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen.
Technische Anlagen, von denen besondere Gefahren und Risiken ausgehen, unterliegen gemäß dem Produktsicherheitsgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung einer strengen regelmäßigen Überwachung. Zuständig hierfür sind die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) in Deutschland. Erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner die Anforderungen an die ZÜS. Dokumentieren Sie die Termine der ZÜS-Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
vollständige Informationen bei der Übergabe an Kollegen
Bei der Übergabe an einen Kollegen oder Nachfolger muss lückenlos jedes Detail zu jeder Wartung und Prüfung weiter gegeben werden.
Gerade die Weitergabe von Wartungsinformationen, die in der Regel von Mitarbeiter zu Mitarbeiter bei einer Übergabe erfolgt, stellt die Instandhaltungsabteilung immer wieder vor umfangreiche Herausforderungen. Oftmals werden wichtige Details bei der Übergabe vergessen, wenn diese nicht einwandfrei dokumentiert wurden.
Den Verwaltungsaufwand für die Dokumentation von Wartung, Inspektion und Instandhaltung reduzieren
In vielen Unternehmen herrscht Unsicherheit, wie oft die unterschiedlichen Maschine und Anlagen gewartet oder geprüft werden müssen.
Die Wartungsintervalle unterscheiden sich nicht nur von Maschine zu Maschine sondern auch von Hersteller zu Hersteller.
Deshalb empfiehlt die Hoppe Unternehmensberatung grundsätzlich eine wiederkehrende Wartung nach Herstellervorgaben.
Im Zweifel hilft ein schneller Blick in die Gebrauchsanleitung bzw. das Handbuch, um zu erfahren, wie oft und in welchem Umfang das jeweilige Gerät gewartet werden muss.