Im Wartungsplaner hinterlegen Sie Ihre Wartungspläne wie regelmäßigen Wartungen und Inspektionen sowie die Kalibrierungen von Prüfmitteln.
Mit dem Wartungsplaner gliedern Sie Ihre Objekte nach Werken, Standorten, Kostenstellen und Typen.
Jedes Objekt in mehreren Ebenen enthalten sein. Für die Darstellung der Objekte nutzen Sie verschiedene Such- und Filterfunktionen.
Neben der detaillierten Beschreibung des Objektes (wie z.B. Seriennummer, Hersteller, Baujahr, usw.) hinterlegen Sie alle benötigten Dokumente als Datei beim Objekt.
Damit sind Sie in der Lage, rasch und einfach auf Anleitungen, Fotos, Rechnungen, usw. zuzugreifen.
Bringen Sie schnell und effektiv Ordnung in das "Chaos" der Arbeitsmittelverwaltung.
Wartungsplaner ist Ihre All-In-One Software zur Arbeitsmittelprüfung
Mit dieser Software wird die Prüfung der Arbeitsmittel zum Kinderspiel.
Wir bieten ein Prüffristenmanagement und Dokumentation aller Arbeitsmittel.
Es ist nicht leicht, die Arbeitsmittelprüffristen immer im Überblick zu haben.
Ebenso ist es sehr aufwendig die gefundenen Mängel sauber zu protokollieren.
Regelmäßig kontrollieren der Gesetzgeber und die Unfallversicherer dies jedoch.
Der Wartungsplaner bringt jetzt Effizienz, Professionalität und Übersicht in Ihre Arbeitsmittelprüfung und Arbeitsmittelverwaltung.
In der Software erfassen Sie die Arbeits- und Betriebsmittel in einem explorerartigen Strukturbaum.
Definieren Sie die Wartungstermine und die Prüffristen und verwalten alle zugehörigen Dokumente und Protokolle.
Zusätzlich können Sie aus der Software heraus verschiedene Aufgaben und Aufträge planen und direkt den zuständigen Mitarbeitern zuweisen.
Verbessern Sie Ihr Wartungsmanagement
Verschaffen Sie sich mit dem Wartungsplaner einen vollständigen Überblick über den Zustand Ihrer Betriebsmittel.
Die Wartungssoftware von HOPPE ist eine preisgekrönte Softwarelösung für die Instandhaltung.
Die Software erhielt die Auszeichnung Industriepreis und Innovationspreis
Sie trägt dazu bei, Anlagen zu erhalten, Produktionsanforderungen zu erfüllen und Ihre Sicherheit zu steigern.
Verbessern Sie die Effizienz in der Wartung, indem Sie automatisch Arbeitsaufträge auslösen, wenn ein Termin oder ein Zählerstand der Betriebsdaten erreicht ist.
Optimieren Sie die Anlagenleistung mit der HOPPE Wartungssoftware
Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden.
Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.
Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen.
Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.
Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte.
Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3)
Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle.
Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.
Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.