Was muss die Gefahrstoffliste enthalten?
Laut Gefahrstoff-Verordnung ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Liste aller im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe zu führen.
Dies gilt nicht für Gefahrstoffe, die im Hinblick auf ihre gefährlichen Eigenschaften und Menge keine Gefahr für die Beschäftigten darstellen.
Die Gefahrstoffliste muss mindestens folgende Angaben enthalten: