Die Verfügbarkeit von Anlagen erhöhen
Wartung und Instandhaltung ist ein wesentliches Element des Geschäftssystems
Sorgen Sie mit dem Wartungsplaner für höhere Verfügbarkeit von Anlagen durch bessere Datenqualität.
Erzielen Sie mehr Transparenz durch eine zentrale Planung der Wartungen und Instandhaltungen.
Nutzen Sie Wartungsprognose für den „Blick in die Zukunft”.
Die Instandhaltungssoftware von HOPPE ist bekannt für ihre einfache Handhabung und hilft, den Prozess in der Instandhaltung effizient zu gestalten.
Das Tool bietet eine gute Balance zwischen Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit, was sie ideal für kleine Unternehmen macht.
Verbessern Sie die Effizienz Ihrer Wartung
Erstellen Sie automatisch Arbeitsaufträge, verfolgen Sie Wartungen, Instandsetzungen sowie Reparaturen und planen Sie die Wartungsintervalle. Nutzen Sie die Möglichkeiten von vorbeugender Wartung für einen sichereren und effizienteren Betrieb.
Lösen Sie mit dem Wartungsplaner die größten Herausforderungen durch einem intelligenten Wartungsplan je Maschine und Anlage
Mit einem intelligenten Wartungsplan für die Maschinen und Anlagen kommen Sie dem Ziel einer 100% Arbeitssicherheit und einer 0% Ausfallquote möglichst nahe.
Unsere Wartungsplaner-Software unterstützt Sie dabei, Prüfungen und Wartungstermine termingerecht durchzuführen.
Mit dem Wartungsplaner organisieren Sie alle Termine und Aufgaben, die mit der Prüfung, Wartung, Inspektion und Instandhaltung von betrieblichen Arbeitsmitteln und Anlagen zusammenhängen.
Mit einer systematischen Wartungsplanung reduzieren Sie nicht nur Ausfallzeiten, sondern erfüllen gesetzliche Auflagen.
Verordnungen zu Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und der Elektrosicherheit schreiben vor, alle Maschinen, Anlagen und Elektrogeräte in einem Betrieb regelmäßig zu prüfen.
Typische Objekten, die geprüft werden müssen:
- Maschinen und Anlage
- elektrische Betriebsmittel (DGUV Vorschift 3)
- persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
- Aufzüge
- Rauchmelder und Feuerlöscher
- Stapler, Flurförderfahrzeuge, Einsatzfahrzeuge
- Druckbehälter
- Türen, Tore Fenster
- Regale und Regaleinrichtungen
Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert.
Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)
Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:
- Leitern und Tritte
- Anschlagmittel
- Stapler, Flurförderfahrzeuge
- Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
- PSA
- Anschlag und Lastaufnahmemittel
- Regale und Lagereinrichtung