Leitern und Tritte kontrollieren

Zur Überprüfung eignen sich Kontrollblätter mit einer Checkliste

Alle Betriebsmittel wie Lagerleiter, Anlegeleiter, Regalleiter, Tritte oder Hocker sind in häufigem Gebrauch und unterliegen damit natürlich auch einem schnellen Verschleiß.

Für die Sicherheit der Leitern und Tritte im Betrieb ist der Unternehmer verantwortlich.

Achten Sie auf den Verschleiß, die Verformung und der Zerstörung von Bauteilen gemäß den Vorgaben der DGUV

Die Prüfung und Wartung von Leitern und Tritte führen zur Sicherheit am Arbeitsplatz
Arbeitsunfälle vermeiden - beim Umgang mit Leitern Regeln beachten.
Um Arbeitsunfälle zu vermeiden, sind beim Umgang mit Leitern und Tritten einige grundsätzliche Regeln gemäß Handlungsanleitung der DGUV 208-016 zu beachten

Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten ist gesetzlich vorgeschrieben
Grundsätzlich sind für die Sicherheit der Leitern und Tritte im Betrieb der Unternehmer bzw. der Arbeitgeber verantwortlich.
Er hat dafür zu sorgen, dass nach den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Berufsgenossenschaftlichen Regelungen und den einschlägigen Normen, den Umgang mit tragbaren Leitern und Tritten so sicher wie möglich zu gestalten.

Dies schließt zum einen die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten (Leiterprüfung) nach DGUV und zum andern die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten mit ein. Die Unterweisung sollte hierbei mindestens einmal jährlich erfolgen. Um Arbeitsunfälle zu vermeiden, sind nämlich die eigenen Mitarbeiter die wichtigsten Verbündeten im Betrieb.

Die Zeitabstände für Sicht- und Funktionsprüfungen richtet sich hingegen nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit. Bei täglichem Gebrauch sollte auch die Sichtprüfung der Leiter regelmäßig durchgeführt werden. Die genauen Prüfintervalle legt der Arbeitgeber anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fest.

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Beauftragen Sie qualifizierte Mitarbeiter mit der Leiterprüfung
Der Unternehmer bzw. Arbeitgeber kann natürlich entsprechend qualifizierte Mitarbeiter mit der Leiterprüfung betrauen und hat gemäß § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
Arbeitssicherheit ist allerdings keine Beschäftigung, die nebenbei erledigt werden kann. Daher sollte hierfür ein verantwortlicher Mitarbeiter mit diesem Thema betraut werden, der sich voll und ganz auf die Erfüllung des umfangreichen Aufgabenumfanges konzentrieren kann. Hierbei sollte er den Überblick behält und die Vorgänge entsprechend dokumentiert. Dies ist letztendlich auch wichtig für die Rechtssicherheit.

Die Software Wartungsplaner unterstützt Sie bei allem, was Sie für die Dokumentation und Steuerung vorgeschriebener Leiterprüfungen benötigen.
Die Planung der Prüftermine für Leitern mit dem Wartungsplaner
All die Betriebsmittel wie Lagerleiter, Anlegeleiter, Regalleiter, Tritte oder Hocker sind in häufigem Gebrauch und unterliegen damit natürlich auch einem schnellen Verschleiß. Abhängig vom Material kann es zu Verformungen der Sprossen, scharfen Kanten oder Rissen kommen.

Achten Sie auf den Verschleiß, die Verformung und der Zerstörung von Bauteilen gemäß den Vorgaben der DGUV.

Zur Überprüfung eignen sich Kontrollblätter mit einer Checkliste zum Ankreuzen. Hierdurch behält der Verantwortliche am besten den Überblick. Im Zeitalter der Digitalisierung arbeiten moderne Unternehmen natürlich nicht mehr mit Papierlisten, die dann im Ordner verschwinden. Heutzutage werden die Listen direkt vor Ort am Tablet oder Smartphone ausgefüllt und per automatischen Datenexport in die Datenbank der Wartungssoftware eingepflegt. Auch diese Tools stellt Ihnen der Hoppe Wartungsplaner zur Verfügung.


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Rechtliche Grundlagen der Prüfung von Arbeitsmitteln unter Kontrolle

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Der Arbeitsschutz unterliegt im Wesentlichen drei Regularien. Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.

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