Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Prüfung elektrischer Anlagen durch Elektrofachkraft

elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.

DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.


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Technische Arbeitsmittel und Betriebsmittel vom Gesetz her prüfpflichtig.
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Erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner die Anforderungen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung.

  • Technische Arbeitsmittel
  • Türen und Tore
  • Elektrische Anlagen und Arbeitsmittel
  • Leitern und Tritte
  • Anschlagmittel und Ketten
  • Persönliche Schutzausrüstung (Absturz, Halten & Retten etc.)
  • Flurförderzeuge, Hubwagen
  • Betriebsmittel
  • Maschinen und Anlagen
  • Werkzeuge
  • Hebebühnen

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Die Software ist unter anderem in der Produktion, Instandhaltung, Facility Management, Fertigung, Fuhrpark, Energieunternehmen, Versorgungsunternehmen Hotel und Restaurants geeignet.

Der Wartungsplaner bietet eine Mobile-APP für die Zusammenarbeit von Wartungsteams für Arbeitsaufträge.
Die mobile Wartungs-App ist sowohl für iOS als auch für Android verfügbar und Sie können das System problemlos auf jedem beliebigen Gerät verwenden. Die Softwarelösung teilt sich auf in skalierbare Module, um Ihre Anforderungen zu erfüllen.

Zu den Funktionen gehört die unbegrenzte Erfassung von Prüfberichten in Form von Arbeitsaufträge oder zur vorbeugenden Wartung. Sie bietet auch Barcode-Scannen, Berichte über Ausfallzeiten von Anlagen und Prüfen von Anlagen, wodurch Sie einen vollständigen Überblick über Ihre Anlagen erhalten.

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Gemeinsam mit Instandhaltern, Instandhaltungsleitern und Fachleuten aus der Produktion & Industrie wurde das Wartungsprogramm und die mobile App für Android und IOS über Jahre hinweg konzipiert.

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