Mit der Arbeitsschutz-Software Wartungsplaner haben Sie den Arbeitsschutz im Unternehmen komplett im Griff.
Zeitsparend die gesamte Arbeitsschutzdokumentation mobil am PC fertigstellen und automatisch die Folgeberichte / Folegaufgaben für den nächsten Prüftermin generieren.
Software Wartungsplaner: Die Lösung für effiziente Prozesse und Kosteneinsparungen
Ob bei Routineaufgaben oder komplexen Abläufen in der Instandhaltung – die Vielzahl einzelner Arbeitsschritte bei der Dokumentation der Wartungsarbeiten ist nicht zu unterschätzen.
Die Antwort auf diese Herausforderung heißt Hoppe Wartungsplaner. Diese Software ermöglicht nicht nur entspannte, automatisierte Prozesse bei Routineaufgaben, sondern behält auch bei der Steuerung anspruchsvoller Wartungsarbeiten stets den Überblick.
Dank der Wartungssoftware haben Sie jederzeit die Möglichkeit, lückenlos nachzuvollziehen und zu kontrollieren, welche Wartungen ihre Mitarbeiter erfasst haben. Das anschließende Wartungsprotokoll / Checkliste ist dann nur noch einen Klick entfernt – und die Wartungsdokumentation ist fertig.
Für Unternehmen, die ihre Effizienz steigern und Kosten einsparen wollen, ist der Hoppe Wartungsplaner die optimale Lösung.
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Ein wesentlicher Bereich des Arbeitsschutzes ist die Maschinensicherheit. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre technischen Anlagen jederzeit ordnungsgemäß und sicher verwendet werden können. Eine der grundlegenden Technischen Regeln in diesem Bereich ist die TRBS 1201. Sie gibt unter anderem Prüffristen für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen vor.
Besitzt ein Betrieb Maschinen, die besonders hohe Sicherheitsrisiken mit sich bringen, müssen die Anlagen regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) kontrolliert werden.
Im Unternehmen kümmern sich Sicherheitsfachkräfte (SiFas) um den Arbeitsschutz.
Um den Arbeitsschutz im Unternehmen kümmern sich normalerweise die Sicherheitsfachkräfte (SiFas).
Verantwortlich für den Arbeitsschutz ist immer noch die Geschäftsführer.
Eine Sicherheitsfachkraft kann den Geschäftsführer bei der Umsetzung der Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) unterstützen, er enthebt aber nicht den Geschäftsführer vor den gesetzlichen Verantwortung.
Die Fachkraft über Arbeitssicherheit (Sifa) ist ein wichtiger Berater des Unternehmens in Sachen Arbeitsschutz.