Gefährdungsbeurteilung laut Arbeitsschutzgesetz

Grundlegende organisatorische Faktoren der Gefährdungsbeurteilung

Für festgelegte Arbeitsbereiche und Tätigkeiten werden Objekte im Wartungsplaner angelegt

Die Gefährdungsbeurteilung enthält die zugehörigen Schutzmaßnahmen.

Eine Nohl-Matrix veranschaulicht grafisch die Abhängigkeit der Schadensschwere von der Eintrittswahrscheinlichkeit

Gewährleisten Sie die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen und Betriebe zur Bereithaltung aller Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung.
Gefährdungsbeurteilung bedeutet Gefahren zu erkennen und zu vermeiden.

Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung enthält die zugehörigen Schutzmaßnahmen.
Nicht fehlen darf die Risikoeinschätzung in Abhängigkeit der Schadensschwere von der Eintrittswahrscheinlichkeit. Der besondere Augenmerk liegt auf der Überprüfung der Umsetzung und der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen.

Für festgelegte Arbeitsbereiche und Tätigkeiten oder Maschinen und Anlagen werden Objekte im Wartungsplaner angelegt.
Je Objekt werden die jeweiligen Gefährdungsfaktoren ermittelt sowie diesbezüglich ein Risiko bewertet. Eine Nohl-Matrix veranschaulicht grafisch die Abhängigkeit der Schadensschwere von der Eintrittswahrscheinlichkeit.

Die Schutzmaßnahmen werden im Wartungsplaner als Bericht angelegt. Eine Nachverfolgung der Maßnahme ist denkbar einfach, da die Erinnerung im Dashboard oder im Kalender stattfindet.

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Erfaßt wird eine arbeitsbereichbezogene, eine personenbezogene und eine tätigkeitsbezogene sowie eine objektbezogene Gefährdungsbeurteilung.

Je Gefährdungsbeurteilung können folgenden Gefährdungsgruppen erfaßt werden

  • Grundlegende organisatorische Faktoren
  • Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung
  • Gefährdung durch ergonomische Faktoren
  • Mechanische Gefährdung
  • Elektrische Gefährdung
  • Gefährdung durch Gefahrstoffe
  • Gefährdung durch Brände/Explosionen
  • Biologische Gefährdung
  • Gefährdung/Belastung durch Arbeitsumgebungsbedingungen
  • Psychische Belastung durch die Arbeit
  • Sonstige Gefährdungen / Belastungen


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Gefährdungsbeurteilung laut Arbeitsschutzgesetz. Gefährdungen richtig

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Grundlegende organisatorische Faktoren der Gefährdungsbeurteilung. Für festgelegte Arbeitsbereiche und Tätigkeiten werden Objekte im Wartungsplaner angelegt

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Allzu oft wird das Inventar an vielen verschiedenen Orten von allen möglichen Personen nachverfolgt. Eigentlich ist keiner wirklich zuständig und es gibt kein einheitliches Tool, das Informationen erfasst und zentralisiert. Chaos und Ungenauigkeiten sind damit vorprogrammiert.
Es ist schwierig, fundierte Entscheidungen zu treffen. Einige Unternehmen beschäftigen sogar Mitarbeiter, die ausschließlich für die Dokumentation der Wartungen zuständig sind. Diese Aufgaben sollten eigentlich von Systemen erledigt werden.

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