Instandhaltungssoftware zeigt welche Maschinen gewartet werden muss
Für den Instandhaltungsplaner verbessert die Instandhaltungssoftware die Transparenz über die Aufträge in der Instandhaltung.
Mittels der Instandhaltungssoftware sehen Sie, welche Aufträge erledigt sind und welche Maschinen gewartet werden müssen.
Störungen und Ausfälle können mit der mobilen APP direkt zum Instandhalter kommuniziert werden.
Die Instandhaltungssoftware sorgt für kürzere Ausfallzeiten und eine höhere Maschinenverfügbarkeit.
Eine digitale Erfassung von Wartungsberichte+C814n sorgt für eine höhere Datenqualität.
Die Bedeutung von Instandhaltungssoftware ist in den vergangenen Jahren sprunghaft angestiegen.
Die Instandhaltungssoftware der Hoppe Unternehmensberatung bildet die Grundlage für eine optimale Instandhaltungsplanung.
Wartungsplaner verfügt über eine intuitive Benutzeroberfläche
Mit einer intuitiven Benutzeroberfläche, schnellen Informationen in nur wenigen Klicks für die Erfassung von Prüfgegenständen und Prüfberichten können Sie und Ihre Kollegen sicherlich für den Einsatz der Software zur Wartungsplanung begeistern.
Den Kontrollen durch Aufsichtsbehörden locker entgegen sehen.
Mit dem Wartungsplaner Software werden die vorgeschriebenen Arbeitsschutzaufgaben sicher umgesetzt.
Bei Kontrollen und Nachweispflichten sind Sie mit dem Prüf- und Wartungsplaner der HOPPE Unternehmensberatung jederzeit auf der sicheren Seite.
Vorgaben durch die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV
Die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV geben vor, dass die Arbeitsmittel, Geräte, Maschinen und Anlagen im Betrieb regelmäßig geprüft werden müssen.
Die Prüfung erfolgt bei vor Inbetriebnahme, bei wiederkehrenden Prüfungen oder bei außergewöhnlichen Prüfungen nach Änderungen.
Alle Prüfungen müssen sorgfältig dokumentiert werden.
Bei den Kontrollen von Aufsichtsbehörden oder Auseinandersetzungen mit Versicherern sollten Sie die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten rechtssicher nachweisen können.
Der Nachweis gelingt einfach und schnell mit der Wartungsplaner Software.
Rechtssichere und zeitgemäßen Dokumentation, mit der Sie alle geforderten Nachweispflichten erfüllen!
Wir bieten eine Praxis-Software zur rechtssicheren und zeitsparenden Organisation von Prüfung, Wartung und Instandhaltung aller Arbeitsmittel und Anlagen.
Digitalisierung der Wartungen und Prüfungen ist ein unvermeidliche Aufgabe im Arbeitsschutz
Auch wenn es nicht jeder gerne hören mag: Die Digitalisierung der Wartungen und Prüfungen, insbesondere in produzierenden Unternehmen, ist unabhängig von der Branche eine unvermeidliche Aufgabe im Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit aller Unternehmen.
Trotz des offenkundigen Handlungsdrucks ist der Digitalisierungsgrad im Wartungsmanagement erschreckend gering.
Technologisch ist die Nachverfolgung der Prüf- und Wartungstermine kein Hexenwerk
Die Zurückhaltung insbesondere im Mittelstand bei der überfälligen Digitalisierung des Wartungs- und Prüffristenmanagements ist auch deshalb verwunderlich, weil die erforderlichen Prozesse vielfach und erfolgreich erprobt, mit der richtigen Technologie kein Hexenwerk und mit der Hoppe Unternehmensberatung als kompetenten Partner klar und verlässlich umsetzbar sind.
gute Aussichten auf einen Return on Investment (RoI)
Zudem sind die Aussichten auf einen Return on Investment (RoI) in einem gut absehbaren Zeitraum bei einer sauber aufgesetzten Wartungsplaner Software für das Prüffristenmanagement bei den Fachkräften für Arbeitssicherheit regelmäßig gut.
Einfache und effiziente Wartung und Wartungsplanung mit PC/Smartphone
Wartungs App – so einfach kann‘s gehen. Digitale Wartungschecklisten und Instandhaltungsprotokolle.
Mit der digitalen Wartungsplaner App dokumentieren und erfassen Sie Wartungen, Prüfungen und Inspektionen für iOS, Windows und Android.
Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert.
Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)
Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:
- Leitern und Tritte
- Anschlagmittel
- Stapler, Flurförderfahrzeuge
- Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
- PSA
- Anschlag und Lastaufnahmemittel
- Regale und Lagereinrichtung